Knapp 400 interessierte Gäste bei der Info-Veranstaltung zu den aktuellen Plänen der Hinterlandanbindung zur FFBQ in Bad Schwartau

Bürgerinnen und Bürger, auch aus den Nachbargemeinden, Verwaltungsmitarbeiter, Vertreter der politischen Parteien, die AHG, die Bürgerinitiative Kaltenhof/Marienholm, Mitglieder des Bürgervereins, ein Großinvestor, aber auch Vertreter der Bahn informierten sich am 01.07.2026 in der rappelvollen Krummlandhalle und in der Mensa der ESG in Bad Schwartau.

„Bad Schwartau hat Einwände. Informieren. Verstehen. Einwendung einreichen.“ war das Motto der Veranstaltung. Stadtpräsidentin Wiebke Zweig moderierte durch den Abend. Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln erläuterte die geplanten Baumaßnahmen im Abschnitt 1.1 Bad Schwartau und zeigte die Auswirkungen der Pläne für die Stadt Bad Schwartau während der Bauphase auf: Baulärm, Baustellenverkehre, Maßnahmen am Fangedamm und im geschützen Lebensraum (FFH-Gebiet). Augen öffnend waren die Ergebnisse nach einer möglichen Fertigstellung des Bahn-Projektes: Zugprognosen, Lärmschutzwände, Erschütterungen, Naturbelastung und die Bedeutung eines dritten Gleises.
„Heute geht es um Bad Schwartau!“, betonte die Rathauschefin und unterstrich damit die Wichtigkeit der Info-Veranstaltung für alle Einwohnerinnen und Einwohner.

Prof. Dr. Olaf Bischopink, Rechtsanwalt und Honorarprofessor, gelang es, rechtliche Grundlagen und das Planfeststellungsverfahren bis zum Beschluss verständlich zu erläutern. Man befinde sich aktuell im sog. Anhörungsverfahren, das mit dem Erörterungstermin endet. Zu diesem werden alle betroffenen Personen nur eingeladen, wenn sie ihre Einwendungen an das Eisenbahn-Bundesamt bis zum 24.07.2026 verschickt haben. In einer Muster-Einwendung auf der Webseite der Stadt sind die „groben“ Einwendungen als Hilfestellung vorformuliert. Die individuellen Einwendungen der Betroffenen müssen aber selbst schriftlich verfasst werden. Die Bürgerinitiative Kaltenhof/Marienholm bietet allen Personen, die Einwendungen schreiben wollen, umfangreiche Unterstützung an 4 Terminen im Juli an und hat dazu ein Plakat entwickelt. Nutzen Sie diese Chance!
Hilfestellung bietet die Stadt Bad Schwartau per E-Mail an unter: FFBQ@bad-schwartau.de.

Prof. Bischopink deckte zahlreiche Mängel und Ungereimtheiten in den Planunterlagen der Bahn auf, u.a. zu den Themen Abschnittsbildung, zur Auswahl der „besten“ Trassenvariante durch Variantenvergleich mit unterschiedlichen Vergleichskriterien oder zu den Berechnungen von Erschütterungen nach veralteter DIN. Allen Personen, die darüber nachdenken, Einwendungen zu schreiben, empfahl er zumindest den Erläuterungsbericht in den Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren zu lesen. Dieser ist über die Webseite der Stadt abrufbar.

Bevor die anwesenden Bürgerinnen und Bürger Fragen stellen konnten, gab es ein gemeinsames Schlusswort der Fraktionen der Stadtverordneten. Darin betonte der Sprecher Daniel Böttcher (SPD) das gemeinsame Agieren und die gute Zusammenarbeit aller Fraktionen bei diesem so wichtigen Thema für die Stadt Bad Schwartau und dankte allen Beteiligten und Anwesenden vor Ort für das enorme Engagement.

Mehr als 20 Fragen wurden anschließend aus dem Publikum an Olaf Bischopink gestellt, der bei der Beantwortung von Dr. Ulrich Storost, ehemaliger Vorsitzender Richter am Bundesverwaltungsgericht, unterstützt wurde.
Die Stadt Bad Schwartau dankt beiden Experten für die umfangreichen und professionellen Antworten an diesem Abend.

Bitte schreiben Sie ihre Einwendungen, noch bis zum 24.07.2026 und nutzen Sie bei Bedarf die angebotenen Hilfestellungen.

Die Präsentationsfolien des Abends finden Sie auf der Webseite unter: