Aktiver Lärmschutz in Bad Schwartau

Die Stadt Bad Schwartau lud ihre Bürgerinnen und Bürger ein, sich bei der Entwicklung eines Lärmaktionsplanes für Bad Schwartau aktiv zu beteiligen. Eine Informationsveranstaltung zum Thema „Wie laut ist Bad Schwartau“ fand am 3. Juli 2023 statt.

Da die Lärmimmissionen aus Verkehr im Stadtgebiet bereits zu erheblichen Belastungen geführt haben, sind Maßnahmen zur Lärmminderung und Lärmvermeidung erforderlich. Dies betrifft sowohl die in der Zuständigkeit der Stadt liegenden Verkehrswege als auch die von Dritten. Vor einer Zunahme des Lärms sind auch bestehende “ruhige Gebiete”, die der Erholung dienen und die für die Wohn- und Aufenthaltsqualität in der Stadt von besonderem Wert sind, zu schützen. Für den Kurpark gilt dies auch hinsichtlich der wirtschaftlichen Bedeutung der Stadt als Gesundheitsstandort.

In diesem Rahmen wurde nochmals die Verkehrssituation aktualisiert und Straßen ergänzend aufgenommen. Aktuell befindet sich der Lärmaktionsplan in der Aufstellung. Dieser wird nach Fertigstellung der Öffentlichkeit präsentiert.

Rechtlicher Hintergrund

Zur Umsetzung der Umgebungslärmrichtlinie sind gemäß §§ 47a-f BundesImmissionsschutzgesetz (BImSchG) von den Gemeinden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Insbesondere für „...Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über drei Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 30.000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen...“.
Die Lärmaktionspläne sind spätestens alle 5 Jahre zu überprüfen und erforderlichenfalls zu überarbeiten.
Mit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes erfüllt die Stadt Bad Schwartau die rechtlichen Vorgaben der Umgebungslärmrichtlinie