Informationen zur Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Stadt Bad Schwartau gehört dem Wahlkreis 9, Ostholstein-Stormarn-Nord, an.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch diejenigen Deutschen, die am Wahltag außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben (sog. Auslandsdeutsche). Vom Wahlrecht ausgeschlossen sind Personen, die infolge Richterspruchs das Wahlrecht nicht besitzen.

Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 03. Februar 2025 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte umgehend beim Bürgerbüro nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, sprechen Sie uns gerne an.

Briefwahl und „Briefwahl vor Ort“

Wer per Briefwahl wählen möchte, muss diese beantragen. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten:

- Die persönliche Beantragung der Briefwahl ist ab sofort im Rathaus möglich. Wer persönlich und sofort wählen möchte, kann die Briefwahl jedoch erst ab dem 07.02.2025 im Rathaus im Bürgerbüro durchführen.
- Antragstellung: Mit dem Formular der Wahlbenachrichtigung (per QR-Code, schriftlich oder formlos per E-Mail (mit vollständigen Angaben: Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) an Buergerbuero@bad-schwartau.de. Versand der Unterlagen: Aufgrund der verkürzten Fristen stehen die Stimmzettel erst Anfang Februar bereit. Briefwahlunterlagen können daher frühestens ab diesem Zeitpunkt verschickt oder persönlich abgeholt werden. Das bedeutet natürlich auch, dass die Briefwahl an Ort und Stelle ebenfalls erst zu diesem Zeitpunkt möglich sein wird, auch wenn die Wahlbenachrichtigung schon im Januar zugestellt wurde.

Wichtige Hinweise


- Briefwahlunterlagen können bis Freitag vor der Wahl, 15:00 Uhr, beantragt werden.
- Bei plötzlicher Erkrankung ist eine Beantragung noch am Wahltag bis 15:00 Uhr möglich.
- Wahlbriefe müssen spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der zuständigen Stelle eingehen.
Briefwahl vor Ort: Wer die Unterlagen direkt im Bürgerbüro abholt, kann dort sofort wählen und den Wahlbrief direkt abgeben. So entfallen mögliche Zustellungsverzögerungen.

Wahlschein online beantragen

Nutzen Sie gern unser Angebot, die Briefwahlunterlagen online zu beantragen. Die Wahlunterlagen werden Ihnen schnellstmöglich an die von Ihnen angegebene Anschrift zugestellt. Aufgrund der Postlaufzeiten ist die Beantragung nur bis zum 11.02.2025, 12:00 Uhr möglich:

hier Wahlschein online beantragen

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahltag dem Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung vorzulegen. Haben Sie diese verlegt können Sie trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

Stimmzettel

Ein Musterstimmzettel kann hier eingesehen werden.

Auskünfte

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses oder zur Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Bürgerbüro, Tel.: 0451 2000-2335.