Regionalplanung
Aktuell befinden sich innerhalb der Regionalplanung 5 Planungsräume. Diese werden von der Landesplanungsbehörde verwaltet. Das hat den Grund, dass in Schleswig-Holstein die Landesplanungsbehörde auch die Landesplanung übernimmt und somit in der Flächenplanung mögliche Konflikte, die bei der Raumordnung entstehen können, zu minimieren. Die Stadt Bad Schwartau befindet sich im Planungsraum II. Im Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein sind Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt.
Der Landesentwicklungsplan ist am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten. Diesen können sie hier abrufen: https://www.bolapla-sh.de/file/10428009-fe12-11e8-b6a2-0050569710bc
Aktuell findet eine Überarbeitung der Regionalplanung statt. Die Stadt hat bereits im Herbst 2023, nach der Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung, eine Stellungnahme abgegeben, die Sie hier nachlesen können. Sobald eine Rückmeldung vom Land Schleswig-Holstein eingeht, wird diese auf dieser Seite veröffentlicht . Bitte haben Sie diesbezüglich etwas Geduld.
Bis dahin finden Sie den Planungsraum II, der aktuell als Regionalplan für die Stadt Bad Schwartau gilt: