Sozialer Zusammenhalt – wie wollen WIR zusammenleben?

Für den schönen Stadtteil Cleverbrück wurde bereits 1904 als Gartenstadt (Leitbild von Ebenezer Howard 1898, was unter anderem eine Wohnsiedlung mit viel Grünfläche und die Nahversorgung der Einwohner/-innen beinhaltet) geworben.

Um den Glanz des Stadtteils wiederaufleben zu lassen, will die Stadt Bad Schwartau mithilfe der Städtebauförderung „sozialer Zusammenhalt“ eine Aufwertung vorantreiben. Hierbei wurde am 30.11.2024 das Gebiet abgegrenzt und als Satzung beschlossen.

Unter der Seite unseres Sanierungsträgers BIG Städtebau finden Sie umfassende Informationen zu den aktuellen und geplanten Projekte rund um Cleverbrück. Hier können Sie sich über die Fortschritte, Aktuelles und wichtige Termine im Zusammenhang mit der Sanierung in diesem Gebiet informieren.

Schauen Sie vorbei und gestalten Sie gemeinsam mit der Stadt Bad Schwartau die Zukunft unserer Stadt!

cleverbrueck

Mithilfe des Städtebauförderungsprogramms wird unter anderem der Kreuzungsbereich Haupt-/Ahorn-/Hindenburg und Gartenstraße bzw. diverse Spielplätze neu geplant werden. Auch soll zukünftig ein multifunktionales Stadtteilzentrum einen Platz in Cleverbrück finden.

Ziel

Cleverbrück ist eine beliebte Wohngegend, welche sich weiterentwickeln muss, um diese Beliebtheit einerseits beizubehalten und sich nachhaltig als auch zukunftsorientiert zu entwickeln.

Durch den demografischen Wandel treffen viele Kulturen als auch Altersgruppen aufeinander. Um die dadurch resultierende Steigerung des Wohnungsbedarfs zu händeln und die Nachbarschaft zu stärken.

Neben diesen Zielen werden zusätzlich diese Leitbilder/-ziele erwähnt:

- Eine gute Versorgung durch kleinteilige Versorgung vor Ort
- Ein gutes und klares Miteinander in Bezug auf Inklusion und Sprache in Beteiligungsprozessen, in Freizeitangeboten und im Alltag untereinander.
- Bildung, Betreuung, Unterstützung und die Herstellung der dafür notwendigen Kapazitäten
- Ein nachhaltiges Wegekonzept, welches barrierefreie Wege beinhaltet.

Bereits erfolgt

- Digitale Auftaktveranstaltung, 03. März 2022
- Jugendbeteiligung
- Kinderbeteiligung
- Fachgespräche zu den Themen: Wohnen, Grün und Klima, Mobilität, Soziales und Integration, Gewerbe und Handel
- Öffentliche Planungswerkstatt in Cleverbrück, 11. Juni 2022
- Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Beschluss der Satzungen „Cleverbrück“

Hintergrund

Mit dem Gebiet Cleverbrück wurde die Stadt Bad Schwartau zum 01. Oktober 2018 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Am 18. März 2021 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Einleitungsbeschluss gemäß § 141 BauGB für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und dem integrierten Entwicklungskonzept (IEK) gefasst. Während der VU wurden konkrete Handlungsbedarfe ermittelt. Im Ergebnis dieser Betrachtungen wurde anschließend ein Fördergebiet definiert, in dem die städtebaulichen und funktionalen Missstände benannt und Maßnahmen für deren Beseitigung dargestellt wurden. Die Ergebnisse, Handlungsbedarfe und Maßnahmen wurden in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) zusammengetragen. Nachdem dieses auf Landesebene genehmigt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurde, bildet das Konzept eine Grundlage für die Umsetzung baulicher und sonstiger Maßnahmen im Fördergebiet für die kommenden Jahre. Nur so können Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermitteln des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ umgesetzt werden. Die Erstellung von VU und IEK wurde im September 2021 an die Hamburger Planungsbüros TOLLERORT und cappel + kranzhoff vergeben. 

Als Ergebnis der vorbereitenden Untersuchung und der bisherigen Beteiligungen wurde ein Leitbild entwickelt. Das Leitbild soll die Grundlage der künftigen Entwicklung von Cleverbrück bilden. Dieses Stadtbild soll die nächsten 15 Jahre das Gebiet „Cleverbrück“ prägen und formen. Beschlossen wurden die Satzung und die Gebietseingrenzung am 30.11.2023 von der Stadtverordnetenversammlung. Das ISEK und die VU können Sie hier einsehen...

Antrag auf Genehmigung von Vorhaben gemäß § 144 Absatz 1 des Sanierungsgebiets „Cleverbrück“

Private Vorhaben von Eigentümerinnen und Eigentümern innerhalb eines Sanierungsgebiets sind im öffentlichen Interesse mit der Stadtverwaltung abzustimmen, um die Durchführung städtebaulicher Sanierungsmaßnahmen möglichst nicht zu beeinträchtigen (siehe § 136 des Baugesetzbuches).

Der Bundesgesetzgeber hat daher eine umfassende Genehmigungspflicht gemäß § 144 Absatz 1 des Baugesetzbuches festgelegt.

Ein entsprechender Genehmigungsantrag steht Ihnen hier zur Verfügung. Bei Einreichung des Antrags fällt eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 45 € an.