Baugenehmigungsbehörde und Bauordnungsbehörde

Zu der Bauverwaltung der Stadt Bad Schwartau gehören zum einen die Baugenehmigungsbehörde und die Bauordnungsbehörde.

Die Baugenehmigungsbehörde, auch Bauaufsicht, ist für die Prüfung und Genehmigung von Bauanträgen zuständig. Sie stellt sicher, dass Bauvorhaben den geltenden Gesetzen, Vorschriften und Bauordnungen entsprechen. Dazu gehören Aspekte wie die Einhaltung von Sicherheitsstandards, Umweltauflagen und städtebaulichen Vorgaben. Bevor mit einem Bauprojekt begonnen werden kann, muss in der Regel eine Baugenehmigung von dieser Behörde eingeholt werden.

In der Bauordnungsbehörde werden bauordnungsbehördliche Verfahren geprüft und bearbeitet. Zu diesen kommt es, wenn Bauprojekte ohne Genehmigung oder abweichend von der erteilten Genehmigung erteilt wurden.

Zu den weiteren Aufgaben der Bauverwaltung gehören:

Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen
Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
Einsicht in Bauakten