Der Flächennutzungsplan, kurz F-Plan, zeigt die geplante bauliche Entwicklung auf, gleichzeitig zeigt dieser ebenfalls die Bodennutzung. Er gilt als vorbereitender Bauleitplan, auf dessen Grundlagen ein Bebauungsplan beschlossen wird. Den Flächennutzungsplan kann man nach Beschluss und Absprache mit dem Land auch ändern und so der innerstädtischen Entwicklung anpassen. Dafür muss jedoch eine ausführliche Begründung vorliegen.
Unter den Flächen wird zwischen Wohngebieten (W), Mischgebieten (M), Gewerbeflächen (G), Sonderflächen (S) und Ähnlichen unterschieden.

Hierbei ist es wichtig zu erwähnen, dass der Flächennutzungsplan keine unmittelbaren Rechtswirkungen auf einen Bürger/-in hat. Vielmehr dient dieser als Ausgangspunkt eines Bebauungsplans. Aktuelle Bebauungspläne können Sie hier abrufen.

Der Flächennutzungsplan für die Stadt Bad Schwartau baut auf der Regionalplanung des Landes Schleswig-Holstein. Das aktuelle Verfahren können Sie hier abrufen.

Der Flächennutzungsplan wurde von der Stadtverordnetenversammlung am 26.06.2003 beschlossen und ist seit dem 24.12.2003 wirksam.

Im Laufe der Zeit wurde dieser immer wieder überarbeitet, wodurch einige Teil-Änderungen bestehen: 

Zu den F-Plänen

Erläuterungsbericht zum Flächennutzungsplan (F-Plan) (PDF, 3,3 MB)