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Neue Regelungen für Personalausweise und Reisepässe ab dem 1. Mai 2025!

Ab dem 1. Mai 2025 werden die Lichtbilder für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen ausschließlich digital erstellt und auf einem gesicherten elektronischen Weg von entsprechend zertifizierten Fotografen zum Bürgerbüro übermittelt.
Dadurch wird vermieden, dass mitgebrachte Lichtbilder nicht den biometrischen Vorgaben entsprechen und neue gemacht werden müssen.
Zusätzlich gibt es die Möglichkeit, im Bürgerbüro selbst Lichtbildaufnahmen zu fertigen. Die Stadt Bad Schwartau hat ein Gerät für das Bürgerbüro erhalten. Ein digitales Passbild, welches vor Ort erstellt wird, kostet 6 Euro pro Dokument.

Bei der gleichzeitigen Beantragung eines Personalausweises und eines Reisepasses wird die Gebühr für das Passbild doppelt berechnet, auch wenn dasselbe Bild verwendet wird. Diese Regelung wird von der Bundesdruckerei vorgegeben und kann von der Stadt Bad Schwartau nicht geändert werden.

Gedruckte Passbilder dürfen ab dem 01. Mai 2025 nicht mehr angenommen werden.

Hintergrund für diese strenge Vorschrift ist das sogenannte Morphing. Morphing bezeichnet eine Technik, mit der Lichtbilder elektronisch manipuliert werden können, indem mehrere Gesichtsbilder zu einem einzigen Bild digital verschmolzen werden und somit die Gesichtszüge von verschiedenen Personen in einem Lichtbild erscheinen.
Durch Morphing-Manipulation ist der Pass beziehungsweise Personalausweis als Instrument zur Identitätskontrolle im Kern bedroht, sodass die bisherige Praxis, nach der antragstellende Personen ausgedruckte Lichtbilder bei der Pass-, Personalausweis- oder Ausländerbehörde einreichen, nicht mehr den aktuellen Sicherheitsanforderungen entspricht.

Tipp für einen stressfreien Start in die Urlaubssaison 2025:
Prüfen Sie rechtzeitig die Gültigkeit Ihrer Ausweisdokumente und die Ihrer Familienmitglieder. So vermeiden Sie unnötigen Stress und können entspannt in die Ferien starten.

Der elektronische Personalausweis 

Für die Antragstellung benötigen Sie:

  • 1 aktuelles biometrisches Passbild
  • alten Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich
  • Kinder ab 6 Jahren müssen ebenfalls persönlich erscheinen, da Fingerabdrücke genommen werden.
  • unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich

Gebühren:

  • 0 - 24 Jahre: 22,80 Euro
  • ab 24 Jahren: 37,00 Euro

Info:
Der neue elektronische Personalausweis enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten und der Fingerabdruck (ab 16 Jahren) gespeichert werden können. 

Bei Antragstellung wird Ihnen ein Handbuch über die Funktionen und die Nutzung des neuen Personalausweises ausgehändigt.

Die Bearbeitungszeit beträgt ca. 4 Wochen.

Der Personalausweis kann nur von Bürgern der Stadt Bad Schwartau im Rathaus von Bad Schwartau beantragt werden kann. 

Der vorläufige Personalausweis

Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn unmittelbar eine Reise bevor steht.

Der vorläufige Personalausweis ist nur 3 Monate gültig.

Was benötigen Sie:

  • 1 neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr), 35 mm breit und 45 mm hoch
  • Ihren alten Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • Die Gebühr beträgt 10,00 €

Wichtig:

  • Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis muss der Bundespersonalausweis beantragt werden.
  • Bearbeitungsdauer: 1 Tag

Der Reisepass (Der EU-Biometrie-Pass)

Was benötigen Sie:

  • Ein neues biometrietaugliches Passbild (Frontalaufnahme)
  • Den alten Reisepass oder Personalausweis
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.

Verfahren/Dauer:

  • In der Regel können Sie mit ca. 6 - 7 Wochen Bearbeitungsdauer rechnen, in der Ferienzeit sogar länger.
  • Expresspass: Ihr Reisepass ist gegen Aufpreis innerhalb von 72 Stunden abholbereit.
  • 48-Seiten-Pass: dieser Reisepass hat 48 Seiten, gegenüber dem normalen Reisepass mit 24 Seiten
  • 48-Seiten-Express-Pass: Reisepass mit 48 Seiten im 72-Stunden-Verfahren

Die Gebühr richtet sich nach dem Alter:

  • Reisepass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 37,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 70,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
  • Expresspass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 69,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 102,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
  • 48-Seiten-Pass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 59,50=> (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 92,00 => (10 Jahre Gültigkeit)
  • 48-Seiten-Express-Pass:
    Gebühr bis 24 Jahre beträgt: 91,50 => (6 Jahre Gültigkeit)
    Gebühr ab 24 Jahre beträgt: 124,00 => (10 Jahre Gültigkeit)

Der vorläufige Reisepass

Der vorläufige Reisepass ist ein Überbrückungsdokument, das kurzfristig ausgestellt wird. Der richtige Reisepass muss schon vorab oder gleichzeitig beantragt werden.

Der vorläufige Reisepass ist bis zu einem Jahr gültig.

Was benötigen Sie:

  • 1 neues biometrietaugliches Lichtbild (Frontalaufnahme)
  • Ihren alten Reisepass oder Personalausweis 
  • Bei der erstmaligen Beantragung oder Einbürgerung ist die Vorlage einer Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde erforderlich.
  • Die Gebühr beträgt 26,00

Wichrtig:

  • Bearbeitungsdauer: 1 Tag

Der ePass stellt sich vor

ePass ist die Abkürzung für „elektronischer Reisepass“, also für einen Reisepass mit Chip. Im ePass-Chip sind personen- und dokumentenbezogene Daten gespeichert: zur Person: Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Geschlecht, Staatsangehörigkeit; zum Dokument: Seriennummer, ausstellender Staat, Dokumententyp und Gültigkeitsdauer.

Außerdem sind noch sogenannte biometrische Daten gespeichert: bis zum Ausstellungsdatum 31.10.2007 das Passfoto, und bei Beantragung ab dem 01.11.2007 das Foto und die Fingerabdrücke.
Für den ePass werden zwei Fingerabdrücke benötigt. Die Abdrücke werden bei der Beantragung in der Passbehörde mithilfe von Scannern aufgenommen. Wenn man den Finger auf die Glasscheibe legt, wird der Fingerabdruck sekundenschnell elektronisch erfasst – ganz ohne Stempelfarbe.

Fragen zur (Sicherheits-)Technik im ePass beantwortet das Service-Center des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.

Telefon: 01805 274-300 (8 – 17 Uhr für 12 Cent pro Minute).

E-Mail: ePass@bsi.bund.de

Ausführlichere Informationen erhalten Sie über das Internetportal des Bundesministeriums des Innern.

Hinweis

Der Reise- sowie der ePass kann nur von Bürgern der Stadt Bad Schwartau im Rathaus von Bad Schwartau beantragt werden kann.