Beteiligungsverfahren

Bebauungspläne werden nur für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der in ihrem Geltungsbereich gelegenen Grundstücke.

Das Verfahren der Aufstellung, Änderung und Aufhebung eines Bebauungsplanes

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder auch aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Der Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes wird durch den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung gefasst.

Die Öffentlichkeit hat in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen vorzubringen.

Seinen Abschluss findet das Planungsverfahren im Beschluss des Bebauungsplanes als gemeindliche Satzung. Der Satzungsbeschluss wird durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Danach wird der Plan in den Lübecker Nachrichten und im Internet bekannt gemacht und ist danach rechtskräftig.

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Beteiligungsverfahren der letzten Monate

Verfahren und Zeitraum der Öffentlich­keits­be­teili­gung

20.12.2024 bis 31.01.2025

LAP
20.12.2024 bis 14.02.2025