Informationen rund um die Innenstadt Bad Schwartaus als »Lebendiges Zentrum«.

Am 11.10.2023 wurde das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept als Satzung beschlossen. Darin enthalten sind zwei Gebiete: Einmal die Satzung bzw. das Gebiet „Kern-Innenstadt“ und die Satzung bzw. das Gebiet „Erweitere Innenstadt“.

Nun kann unsere Stadt mit den Maßnahmen beginnen, die die VU (Vorbereitende Voruntersuchung) und anschließend das ISEK (Integrierte städtebauliche Entwicklungskonzepte) ergeben haben. Beispielsweise die Instandsetzung und neue Nutzung des ehemaligen Amtsgerichts oder auch die Aufwertung des Kurparks und vieles mehr. Dies können Sie auch selbst nochmal in dem Konzept nachlesen, was Sie hier downloaden können…

Innenstadt - Lebendige Zentren

Heimat für Generationen. Dieser Slogan der Stadt soll auch für die Innenstadt Bad Schwartau von Bedeutung sein und den Fokus auf eine Attraktivität der Innenstadt für unterschiedliche Zielgruppen legen.

Ziele

Die Innenstadt Bad Schwartau soll sich als attraktiver Begegnungsort, Identitätsanker und Erlebnisraum präsentieren. Schön und begehbar soll sie sein und eine Vielschichtigkeit aus Versorgungsangeboten, Gesundheitsdienstleistungen, Gastronomie sowie Erlebnis- und Erholungsmöglichkeiten bieten. Zusammen mit den urbanen Wohnungsnutzungen bieten sich dann Rahmenbedingungen im innerstädtischen Bereich, wie z.B. eine angenehme Aufenthaltsqualität und Erreichbarkeit mit einer Nutzbarkeit für alle Altersgruppen.

Die Zielvorstellung beinhaltet einen qualitativ hochwertigen, ansprechenden öffentlichen Raum, der für alle auch fußläufig gut zu erreichen ist. Das Hauptleitbild für die Innenstadt von Bad Schwartau sollte daher lauten: Zentrum für die ganze Stadt – gut erreichbar, vielseitig & inspirierend.

Unsere Möglichkeiten

Das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (MIKWS) des Landes Schleswig-Holstein sieht für die Durchführung der Gesamtmaßnahme „Lebendiges Zentrum“ ein förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet (umfassendes Verfahren gem. § 152 BauGB) vor.

Einwohner der Stadt haben zusammen mit Politik und Verwaltung die Möglichkeit gehabt, Fördermittel für die Umsetzung von Maßnahmen zu generieren, damit Zielvorstellungen realisierbar werden. Maßnahmen könnten durchgeführt werden, für die sonst kein oder nur wenig Geld vorhanden wäre, da eine Finanzierung ausschließlich aus Eigenmitteln der Stadt Bad Schwartau erfolgen müsste. Die Innenstadt soll Zentrum für die ganze Stadt werden – gut erreichbar, vielseitig und inspirierend:

- Immer einen Anlass bieten, die Innenstadt von Bad Schwartau zu besuchen.
- Ein vielseitiges Angebot für Einkauf und Beratung, Gesundheit und Naherholung, Leben und Frequenz, Veranstaltungen, Kurse und Feste bieten.
- Verstärktes Augenmerk auf Nah-, Fuß- und Radverkehr sowie der Abbau von Barrieren im Alltag für Jung und Alt

Was ist bereits erfolgt?

- Auftaktveranstaltung für das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“, zwischenzeitlich umbenannt in „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne“
- Bürgerdialog + Marktstand
- Dialog Politik
- Eigentümerbefragung
- Workshop über vorgeschlagene Maßnahmen
- Bürgerdialog
- Beschluss des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes
- Beschluss der Satzungen „Kern-Innenstadt“ und „Erweiterte Innenstadt“

Hintergrund

Die Stadt Bad Schwartau stellte im Jahr 2018 einen Antrag für die Aufnahme in das Städtebauförderprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ an das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport (kurz MIKWS). Am 14.12.2018 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid und erlangte somit die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm.
Im darauffolgenden Jahr 2019 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Einleitungsbeschluss gemäß § 141 BauGB für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und für die Erstellung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK). Mit der Ausarbeitung dieser Leistungen wurde das Büro complan Kommunalberatung GmbH aus Potsdam beauftragt.

Das Planungsbüro befasste sich im ersten Schritt mit einer Bestandsaufnahme und erarbeitete darauf basierend unter Einbeziehung der örtlichen Akteure einen Maßnahmenplan. Für die Bürgerbeteiligung wurden auf dem Marktplatz Stände aufgestellt und Diskussionsräume geschaffen. Es erfolgte eine abendliche Auftaktveranstaltung für die Eröffnung bzw. Fortführung eines Bürgerdialogs.

In dem darauffolgenden Workshop wurde eingehend über die vorgeschlagenen Maßnahmen diskutiert. Weiterhin erfolgte eine Befragung der Grundeigentümerinnen und -eigentümer im Untersuchungsraum. Insgesamt wurden ca. 650 Personen angeschrieben.
Auf Grundlage der vorbereitenden Untersuchungen (VU) wurden in dem darauf aufbauenden Entwicklungskonzept (ISEK) Potenziale dargestellt und Maßnahmen entwickelt.

Die Stadt Bad Schwartau zählt auf die Mitwirkung ihrer Einwohnerinnen und Einwohner bei diesem Prozess!