Unsere Betroffenheiten
Die Stadt Bad Schwartau ist durch die aktuellen Planungen der Deutschen Bahn zur Hinterlandanbindung der FFBQ massiv betroffen. Wir sehen uns konfrontiert mit einem geplanten Eingriff in die bis dato hohe Lebensqualität eines Kurortes mit Reha- und Kureinrichtungen, mit Kliniken, zahlreichen Arztpraxen umgeben von Wald, Kurpark und dem idyllischen Flusslauf der Schwartau.
Betroffen sind über 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner und es stellt sich unausweichlich die Frage, ob das Wohlbefinden jedes einzelnen Individums in unserer Stadt nicht als höchste Priorität angesehen werden sollte, selbstverständlich unter größtmöglichem Schutz der Tier- und Pflanzenwelt.
Ein Handeln aller Bad Schwartauerinnen und Bad Schwartauer für den Erhalt unserer Lebensqualität in der Stadt ist nun gefordert. Wir ALLE sind betroffen.
Die kritischen Punkte des Streckenausbaus im Abschnitt 1.1 (Bad Schwartau) zeigt die nachfolgende Karte:
Betroffenheiten durch schwerwiegende Beeinträchtigungen der Lebensqualität im statlich anerkannten Heilbad Bad Schwartau:
- Möglicher Verlust der Auszeichnung als „staatlich anerkanntes Heilbad“ für die Stadt Bad Schwartau durch erhöhte Feinstaubkonzentrationen, Lärmbelastungen und Erschütterungen (siehe §3, I der KurOrtVO SH)
- Verlust eines Teils eines wichtigen Naherholungsgebietes im Kuhholz, unweit des Kurparks für mehr als 20.000 Einwohnerinnen und Einwohner sowie für Kurgäste
- Eingriff in die historisch gewachsene Einheit des Heilbads Bad Schwartau durch eine gefühlte Abtrennung eines Stadtteils (Kaltenhof-Marienholm) aufgrund des stark erhöhten Zugverkehrs und Abschirmmaßnahmen, insbesondere in der Bauphase
- Beeinträchtigung des bis dato idyllischen Stadt- und Landschaftsbildes durch bis zu 8 Meter hohe Lärmschutzwände
- Gesundheitsgefährdende Beeinträchtigungen der Anwohner durch Erschütterungen, besonders nachts
- Eingriffe in Eigentum durch Installation von sogenannten Erdankern auf Grundstücken nahe der Schienen und anderweitige Baumaßnahmen (Lärmschutzwände, etc.), aber auch durch voraussichtliche Miet- und Wertminderung von Gebäuden
Weitere Betroffenheiten: