Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung wird alle 5 Jahre durch die Kommunalwahl von den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Schwartau gewählt. Aus den Ergebnissen setzen sich die Stärke der Parteien und Wählergruppen in ihrer Anzahl und damit Stimmkraft zusammen. Aktuell besteht die Versammlung aus 35 Mitgliedern, die in 6 verschiedenen Fraktionen sitzen.
Unsere Stadtpräsidentin ist Wiebke Zweig, sie leitet die Stadtverordnetenversammlung und vertritt in ihrer Position die Belange der Versammlung gegenüber der Bürgermeisterin.
Aus der Versammlung bilden sich verschiedene Ausschüsse, darunter der Hauptausschuss, der Ausschuss für Soziales und Bildung und der Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung. Insgesamt tagen vier ständige Ausschüsse in regelmäßigen Abständen. In alle Ausschüsse (außer den Hauptausschuss) können auch sogenannte "Bürgerliche Mitglieder" gewählt werden, die nicht unbedingt der Stadtverordnetenversammlung angehören müssen.
Die Bürgermeisterin darf an den Sitzungen der Ausschüsse teilnehmen, besitzt aber kein Stimmrecht in diesen.
"Die Stadtverordnetenversammlung trifft die ihr nach §§ 27 und 28 GO zugewiesenen Entscheidungen, soweit sie diese nicht auf die Bürgermeisterin, den Hauptausschuss oder andere Ausschüsse übertragen hat."