An-, Ab- und Ummeldung
Die Anmeldung
Was benötigen Sie:
- die Ausweispapiere (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis/-reisepass oder Geburtsurkunde) aller zuziehenden Personen
Wichtig:
- laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
- die Anmeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden
Die Abmeldung
Gem. § 17 BMG ist die Abmeldung erforderlich bei
- Wegzug ins Ausland
- Wenn keine neue Wohnung bezogen wird (Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung)
Was benötigen Sie:
Wichtig:
- wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 2 Wochen
Die Ummeldung
Was benötigen Sie:
- Personalausweis und/oder Reisepass (aller umziehenden Personen)
Wichtig:
- Die Ummeldung müssen Sie innerhalb von 2 Wochen vornehmen
- die Ummeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden
Ummeldung des Fahrzeugscheins
Eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein bei Umzug innerhalb von Ostholstein kann ebenfalls im Bürgerbüro vorgenommen werden.
Kosten: 10,70 €