An-, Ab- und Ummeldung

Die Anmeldung

Was benötigen Sie:

Wichtig:

  • laut Bundesmeldegesetz (§ 17 BMG) müssen Sie sich innerhalb von 2 Wochen anmelden
  • die Anmeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden

Die Abmeldung

Gem. § 17 BMG ist die Abmeldung erforderlich bei

  • Wegzug ins Ausland
  • Wenn keine neue Wohnung bezogen wird (Abmeldung einer Haupt- oder Nebenwohnung)

Was benötigen Sie:

Wichtig:

  • wie bei der Anmeldung, beträgt auch die Frist zur Abmeldung 2 Wochen

Die Ummeldung

Was benötigen Sie:

Wichtig:

  • Die Ummeldung müssen Sie innerhalb von 2 Wochen vornehmen
  • die Ummeldung kann nicht auf dem Postwege erledigt werden

Ummeldung des Fahrzeugscheins

Eine Anschriftenänderung im Fahrzeugschein bei Umzug innerhalb von Ostholstein kann ebenfalls im Bürgerbüro vorgenommen werden.
Kosten: 10,70 €