Amtliche Beglaubigung
Wir beglaubigen Ihnen...
- Zeugnisse
- Studienbescheinigungen
- Rentenbescheide
- Zivildienstbescheinigungen etc.
Was benötigen Sie?
- das Original-Dokument, sowie die Anzahl der gewünschten Beglaubigungen in Kopie (alles auf einzelne Seiten)
- die Gebühr beträgt 3,00 € für die erste zu beglaubigende Seite, für jede weitere zu beglaubigende Seite 2,00 €
Wichtig:
- Wiederbeschaffbare Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
- Bei Beglaubigungen für Rentenzwecke wenden Sie sich bitte an das Amt für Bildung, Sport und Soziales
(Zimmer E 10, Frau Tuttlies, Telefon: 2000-2432)