Einstimmiger Beschluss für Einwendungen der Stadt Bad Schwartau!
Ein weiterer großer Meilenstein für den Einsatz und das Wohlergehen der Stadt Bad Schwartau ist geschafft. In der Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung am Abend des 21.07.2026 waren sich alle Stadtverordneten einig: Einstimmig wurden die Einwendungen zu den Planungen für den Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Bad Schwartau) im Planfeststellungsverfahren „Aus- und Neubau der Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg-Lübeck-Puttgarden“ beschlossen. Die Einwendungen der Stadt Bad Schwartau werden nun direkt an das Eisenbahn-Bundesamt übermittelt.
Die Frist möglicher Einwendungen endet am Freitag, 24.07.2026, 23:59 Uhr.
Ein letzter Transport für Einwendungen an das Eisenbahn-Bundesamt wird von der AHG (Aktivgruppe Handel & Gewerbe) Bad Schwartau am Freitag, um 09:00 Uhr ab Rathaus organisiert. Einwendungen bitte bis Freitag, 09:00 Uhr direkt im Rathaus abgeben oder in den Briefkasten werfen.
Zuvor hatte bereits die Bürgerinitiative Kaltenhof/Marienholm rund 400 Einwendungen persönlich zum Eisenbahn-Bundesamt nach Hamburg gefahren. Die Stadt Bad Schwartau bedankt sich für diese tollen Einsätze der Bürgerinitiative und der AHG.
Jede Einwendung zählt und wird schriftlich beantwortet. Nur mit einer fristgerecht übermittelten Einwendung erfolgt die Einladung zum Erörterungstermin des Eisenbahn-Bundesamts als Anhörungsbehörde. Dort besteht die letzte Gelegenheit im Anhörungsverfahren, Einwendungen mündlich zu erläutern und mit dem Vorhabenträger DB InfraGO AG zu diskutieren.
„Wir werden nicht locker lassen!“, bekräftigte der Ausschussvorsitzende Andreas Marks in seiner Einführung zu Beginn der Sitzung. Anschließend erläuterte Prof. Dr. Bischopink die umfangreichen Einwendungen der Stadt Bad Schwartau anhand von Präsentationsfolien. Die Einwendungen umfassen 72 Seiten und werden durch sechs weitere umfangreiche Gutachten ergänzt.
Fazit von Prof. Bischopink: „Die Planungen sind ein großer und einigermaßen offensichtlicher Missgriff“. Weiter führte er aus: „In einem Planfeststellungsverfahren geht es bei Einwendungen eher um Kleinigkeiten oder leichte Kurskorrekturen. Das ist im Fall von Bad Schwartau anders. Kern der Einwendung ist die grundsätzliche Ablehnung der Planung mit der Forderung einer neuen Variantenprüfung. Eine solche Herangehensweise erfordert daher eine höchst juristische Ausarbeitung der Einwendungen“.
Bürgermeisterin Dr. Katrin Engeln bedankte sich für den einstimmigen Beschluss der Ausschussmitglieder und den Einsatz aller Beteiligten, insbesondere in der Ferienzeit. Sie lobte den enormen Einsatz vieler Bürgerinnen und Bürger, die umfangreiche Unterstützung beim Verfassen von Einwendungen geleistet haben und wünscht sich eine möglichst hohe Zahl an Einwendungen aus Bad Schwartau, die an das Eisenbahn-Bundesamt gerichtet werden.
Alle Informationen zur Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung finden Sie hier: