Infos für Bürgerinnen und Bürger
Bad Schwartau hat Einwände!
Deutliche Kritikpunkte an den Ausführungen der Deutschen Bahn in den aktuell nur noch bis zum 10.07.2026 öffentlich ausgelegten Planunterlagen wurden in der Info-Veranstaltung am 01.07.2026 in der Bad Schwartauer Krummlandhalle herausgestellt und diskutiert. Finden Sie hier eine Zusammenfassung und wertvolle Hinweise zum Thema "Einwendungen schreiben":
Hier finden Sie die Präsentationsunterlagen der Info-Veranstaltung der Stadt Bad Schwartau, die am 01.07.2026 in der Krummlandhalle stattfand:
- Präsentation Stadt Bad Schwartau_01.07.2026 (PDF, 2.9 MB)
- Präsentation Prof. Dr. Bischopink_01.07.2026 (PDF, 1.4 MB)
- Hilfe beim Schreiben von Einwendungen
Ihre Muster - Einwendung zum Ausfüllen steht ab sofort zur Verfügung - mit unterstützender Anleitung!
Laden Sie beide Dokumente (Muster-Einwendung und Ausfüll-Hilfe) von unserer Webseite herunter und ergänzen Sie das Word-Dokument der Muster-Einwendung mit Ihren persönlichen Einwendungen bevor Sie dieses bis spätestens Freitag, 24.07.2026 an das Eisenbahn-Bundesamt versenden. Hilfestellungen erhalten Sie in der Ausfüll-Hilfe.
Beide Dateien finden Sie hier auf der Seite:
Klicken Sie oben auf den blauen Button „Dokumente“ oder scrollen Sie bis zu den allgemeinen Kontaktinformationen am unteren Ende dieser Seite und finden darüber beide Dokumente zum Herunterladen.
Wir ALLE sind betroffen und wehren uns gemeinsam.
Die Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren PFA 1.1 (Bad Schwartau) sind online einsehbar unter:
Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
Bürgerinnen und Bürger, die Fragen zu den Planunterlagen haben oder andere Hilfestellungen benötigen, können sich per E-Mail (FFBQ@bad-schwartau.de) an die Stadtverwaltung wenden.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat die Bekanntmachung über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Bad Schwartau) am 01.06.2026 veröffentlicht.
Veröffentlichung der Planungsunterlagen:
Donnerstag, 11.06.2026 bis einschließlich Freitag, 10.07.2026
Zeitraum für Einwendungen:
Donnerstag, 11.06.2026 bis einschließlich Freitag, 24.07.2026
Alle Informationen über Einwendungen, Maßnahmen und Unterlagen zu Umweltauswirkungen finden sich in der Bekanntmachung:
Was vorher geschah?
Die Deutsche Bahn hatte ihre Planung für Bad Schwartau zur Schienenanbindung in der Informationsveranstaltung am 19.05.2026 in der Krummlandhalle vorgestellt. Ihre vollständigen Planungsunterlagen hatte die Deutsche Bahn am 8. Mai 2026 dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren zur Prüfung übergeben.
Was auf dem 2,6 Kilometer langen Abschnitt durch Bad Schwartau tatsächlich in allen Einzelheiten vonseiten der Deutschen Bahn geplant ist, hat die Öffentlichkeit nach Bekanntgabe des Eisenbahn-Bundesamt vom 1. Juni 2026 seit dem 11.06.2026 erfahren.
Die Unterlagen liegen bis einschließlich 10.07.2026 online zur Einsicht aus. Ab Beginn der Auslegung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist (bis einschließlich 24.07.2026) Zeit, schriftlich Einwendungen beim EBA oder der Stadt einzureichen.
Die Stadt Bad Schwartau prüft detailliert und intensiv die Planunterlagen seit der Veröffentlichung und wertet diese mit Hilfe juristischer Fachkompetenz aus. Offene Fragen werden bewertet und alle notwendigen Einwendungen formuliert.
Hilfestellungen für Bürgerinnen und Bürger
Für alle Bürgerinnen und Bürger werden Hilfestellungen bei den Formulierungen ihrer persönlichen Einwendungen in Form einer "Muster-Einwendung" geleistet.
Bürgerinnen und Bürger, deren Eigentum durch die Planungen der Deutschen Bahn betroffen ist, können sich per E-Mail an die Stadtverwaltung wenden (FFBQ@bad-schwartau.de), um eine kurze, rechtliche Erstberatung von externen Fachleuten zu erhalten.
Wie ist der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens?
Das Planfestellungsverfahren
Welche offiziellen Schritte sind im Planfestellungsverfahren für die Stadt Bad Schwartau und für alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu beachten?
Das sind die einzelnen Schritte:
- Einreichung der Pläne: Die Deutsche Bahn reicht die fertigen Planungsunterlagen für den Abschnitt Bad Schwartau (PFA 1.1) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Ist am 08.05.2026 erfolgt!
- Bekanntmachung des Eisenbahn-Bundesamtes über die Auslegung und Unterrichtung der Öffentlichkeit zum Planfeststellungsabschnitt 1.1 (Bad Schwartau) Ist am 01.06.2026 erfolgt!
- Die Planungsunterlagen der Deutschen Bahn liegen für einen Monat online zur Einsicht aus. Offenlegung ist seit 11.06.2026 erfolgt. Bis einschließlich 10.07.2026 sind Unterlagen einsehbar unter: Planunterlagen zum Planfeststellungsverfahren
- Einwendungsfrist: Ab Beginn der Auslegung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist Zeit, schriftlich Einwendungen beim EBA oder der Stadt einzureichen. Bis einschließlich 24.07.2026!
- Erörterungstermin: Das EBA lädt alle Einwendende ein, um deren Argumente direkt mit Vertretern der Deutschen Bahn zu diskutieren.
- Planfeststellungsbeschluss: Nach Abwägung aller Belange erlässt die Behörde den Beschluss, der wie eine Baugenehmigung wirkt.
- Klagefrist: Nach Zustellung des Beschlusses bleibt den Betroffenen ein Monat Zeit, um vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen zu klagen.