Infos für Bürgerinnen und Bürger
Save the date!
Die Stadtverwaltung lädt am 15.06.2026 um 18:00 Uhr alle Bürgerinnen und Bürger zur wichtigen Informationsveranstaltung zu den Planungen des Streckenabschnitts 1.1 (Bad Schwartau) ein. Ihre Einwendungen gegen die Pläne der Bahn sind wichtig.
Die Deutsche Bahn hat ihre Planung für Bad Schwartau zur Schienenanbindung in der Informationsveranstaltung am 19.05.2026 in der Krummlandhalle vorgestellt. Diese Planung hat die Deutsche Bahn nun dem Eisenbahn-Bundesamt (EBA) als zuständige Behörde für das Genehmigungsverfahren zur Prüfung übergeben.
Was auf dem 2,6 Kilometer langen Abschnitt durch Bad Schwartau tatsächlich in allen Einzelheiten geplant ist, erfährt die Öffentlichkeit erst mit der Auslegung der detaillierten Unterlagen Ende Mai/ Anfang Juni 2026.
Die Unterlagen liegen dann für einen Monat öffentlich im Rathaus und online zur Einsicht aus. Ab Beginn der Auslegung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist Zeit, schriftlich Einwendungen beim EBA oder der Stadt einzureichen.
Die Stadt Bad Schwartau wird die Planungsunterlagen nach Veröffentlichung sofort detailliert und intensiv prüfen und auswerten, auch mit Hilfe juristischer Fachkompetenz. Offene Fragen werden bewertet und alle notwendigen Einwendungen formuliert.
Für alle Bürgerinnen und Bürger werden Hilfestellungen bei den Formulierungen ihrer persönlichen Einwendungen in Form von "Muster-Einwendungen" geleistet.
Bürgerinnen und Bürger, deren Eigentum durch die Planungen der Deutschen Bahn betroffen ist, können sich per E-Mail an die Stadtverwaltung wenden (FFBQ@bad-schwartau.de), um eine kurze, rechtliche Erstberatung von externen Fachleuten zu erhalten.
Alle Informationen zu den notwendigen Einwendungen erfahren Sie hier auf der Webseite und bei der Informationsveranstaltung am 15.06.2026, ab 18:00 Uhr.
Weitere Infos folgen.
Wie ist der Ablauf des Planfeststellungsverfahrens?
Das Planfestellungsverfahren
Welche offiziellen Schritte sind im Planfestellungsverfahren für die Stadt Bad Schwartau und für alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich zu beachten?
Das sind die einzelnen Schritte:
- Einreichung der Pläne: Die Deutsche Bahn reicht die fertigen Planungsunterlagen für den Abschnitt Bad Schwartau (PFA 1.1) beim Eisenbahn-Bundesamt (EBA) ein. Ist erfolgt!
- Offenlegung (Bekanntmachung): Die Unterlagen liegen für einen Monat öffentlich im Rathaus und online zur Einsicht aus.
- Einwendungsfrist: Ab Beginn der Auslegung haben Bürgerinnen und Bürger sowie Träger öffentlicher Belange bis zwei Wochen nach Ende der Auslegungsfrist Zeit, schriftlich Einwendungen beim EBA oder der Stadt einzureichen.
- Erörterungstermin: Das EBA lädt alle Einwendende ein, um deren Argumente direkt mit Vertretern der Deutschen Bahn zu diskutieren.
- Planfeststellungsbeschluss: Nach Abwägung aller Belange erlässt die Behörde den Beschluss, der wie eine Baugenehmigung wirkt.
- Klagefrist: Nach Zustellung des Beschlusses bleibt den Betroffenen ein Monat Zeit, um vor dem Bundesverwaltungsgericht dagegen zu klagen.