Rutschgefahr durch Herbstlaub!

Liebe Anwohnerinnen und Anwohner, 
mit dem Herbst fällt wieder viel Laub – und damit steigt auch die Rutschgefahr auf Gehwegen und Straßen. Bitte denken Sie daran: Die Reinigungspflicht für Gehwege, Fahrbahnen (je nach Lage, siehe Satzung) und das Straßenbegleitgrün (z. B. Baumscheiben) liegt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. Mietern.

👉 Wichtig:

• Gehweglaub darf nicht einfach auf die Fahrbahn gekehrt werden.

• Das Laub ist in der Biotonne oder über den Recyclinghof Süd des ZVO zu entsorgen

• Je nach Lage umfasst die Pflicht auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.

• In verkehrsberuhigten Bereichen besteht die Reinigungspflicht bis zur Mitte der
  Verkehrsfläche.

• Entfernt werden müssen Laub, Schmutz, Unkraut, Schlamm und Abfälle.

Rückschnitte an städtischen Bäumen sind nicht erlaubt.

Die aktuelle Fassung der Straßenreinigungssatzung finden Sie im Ortsrecht auf unserer Website:

Straßenreinigungssatzung

Vielen Dank für Ihre Mithilfe, unsere Stadt sauber und sicher durch den Herbst zu bringen! 🌿