Aufruf zur Einreichung von Vorschlägen für den Ehrenpreis der Stadt Bad Schwartau

Ehrenpreis 2026 © ZIDUN ALFIAD auf Pixabay

Kennen Sie Persönlichkeiten oder Personengruppen, die sich in besonderer Weise um die Stadt und ihre Gemeinschaft verdient gemacht haben? Falls ja, dann wird es höchste Zeit, Ihre Vorschläge für die Verleihung des Ehrenpreises bis zum

30. September 2026

bei der Stadtverwaltung der Stadt Bad Schwartau einzureichen. Diese sollten Angaben zur vorgeschlagenen Person oder Personengruppe sowie eine Begründung der besonderen Verdienste enthalten. Auch die Benennung von Referenzpersonen ist möglich.

Der Ehrenpreis würdigt insbesondere herausragendes Engagement im Bereich Umwelt. Darüber hinaus können auch Verdienste auf den Gebieten des sozialen Zusammenlebens, der Kultur, der Wissenschaft, der kommunalen Selbstverwaltung, der Heimatpflege, der Wirtschaft oder des Sports ausgezeichnet werden. Ziel des Ehrenpreises ist es, besonderes Engagement sichtbar zu machen, zur Nachahmung anzuregen und die Verbundenheit mit der Stadt Bad Schwartau zu stärken.

Vorschläge können von allen Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Bad Schwartau sowie von ortsansässigen Behörden, Unternehmen, Organisationen und Einrichtungen eingereicht werden. Die von der Stadtverordnetenversammlung in ihrer letzten Sitzung vor der Sommerpause beschlossene neue „Richtlinie über die Verleihung des Ehrenpreises der Stadt Bad Schwartau“ und das zu verwendende Vorschlagsformular sind

zu finden. Der Hauptausschuss entscheidet anschließend über die Vergabe des Ehrenpreises. Pro Jahr können bis zu zwei Ehrungen ausgesprochen werden. Die Auszeichnung ist mit einem Preisgeld in Höhe von 500 Euro verbunden und wird in der Regel im Rahmen des Neujahrsempfangs der Stadt Bad Schwartau verliehen.

Die Stadt Bad Schwartau freut sich auf zahlreiche Vorschläge und lädt alle Bürgerinnen und Bürger herzlich ein, Menschen zu benennen, deren außergewöhnlicher Einsatz Anerkennung verdient.