Sperrung der Fußgängerbrücke „Am Flinthang“ ab 01.09.2026

Im Rahmen einer durchgeführten Besichtigung der Fußgängerbrücke „Am Flinthang“ wurden erhebliche sichtbare Mängel am Bauwerk festgestellt.
Insbesondere weisen tragende Holzbauteile Schäden auf, die die Dauerhaftigkeit und die Standsicherheit der Konstruktion beeinträchtigen. Aufgrund des festgestellten Bauwerkszustandes kann eine Gefährdung der Verkehrssicherheit für die Nutzer derzeit nicht ausgeschlossen werden.

Aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht wird die Fußgängerbrücke deshalb ab dem 01.09.2026 bis auf Weiteres für den öffentlichen Verkehr gesperrt.
Die Sperrung dient dem Schutz der Verkehrsteilnehmer und erfolgt vorsorglich, um mögliche Gefährdungen infolge des festgestellten Schadensbildes auszuschließen.