Rutschgefahr durch Herbstlaub!
Liebe Anwohnerinnen und Anwohner,
mit dem Herbst fällt wieder viel Laub – und damit steigt auch die Rutschgefahr auf Gehwegen und Straßen. Bitte denken Sie daran: Die Reinigungspflicht für Gehwege, Fahrbahnen (je nach Lage, siehe Satzung) und das Straßenbegleitgrün (z. B. Baumscheiben) liegt bei den jeweiligen Grundstückseigentümern bzw. Mietern.
👉 Wichtig:
• Gehweglaub darf nicht einfach auf die Fahrbahn gekehrt werden.
• Das Laub ist in der Biotonne oder über den Recyclinghof Süd des ZVO zu entsorgen
• Je nach Lage umfasst die Pflicht auch die Fahrbahn bis zur Straßenmitte.
• In verkehrsberuhigten Bereichen besteht die Reinigungspflicht bis zur Mitte der
Verkehrsfläche.
• Entfernt werden müssen Laub, Schmutz, Unkraut, Schlamm und Abfälle.
Rückschnitte an städtischen Bäumen sind nicht erlaubt.
Die aktuelle Fassung der Straßenreinigungssatzung finden Sie im Ortsrecht auf unserer Website:
Vielen Dank für Ihre Mithilfe, unsere Stadt sauber und sicher durch den Herbst zu bringen! 🌿