Bodenrichtwerte SH
Die Bodenrichtwerte können auf dem Portal vom Digitalen Atlas NORD eingesehen werden. Gilt NICHT für die Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke!
Hier erscheint folgender Hinweis:
Die in diesem Portal eingestellten Bodenrichtwertinformationen sind nicht für die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts zu verwenden!
Hierfür wird ein separates Portal "Bodenrichtwerte für Grundsteuerzwecke" erstellt.
Der Link wird rechtzeitig zur Erklärungsabgabe auf der Internetseite des Finanzministeriums www.schleswig-holstein.de/grundsteuer und in ELSTER veröffentlicht.
Dabei wird auf folgende Seite verlinkt: https://www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/themen/finanzen/grundsteuerreform/grundsteuerreform_node.html
Darin ist der Hinweis zu sehen, dass das benannte Portal in Kürze zur Verfügung steht. Hier sollten dann demnächst alle notwendigen Informationen zu finden sein.