Beschlüsse und Stellungnahmen
29.01.2025 -
Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Streckenabschnitt Lübeck der FFBQ
Presseerklärung der Stadt Bad Schwartau
zum Erörterungstermin im Planfeststellungsverfahren für den Streckenabschnitt Lübeck der FFBQ
Am 29. Januar 2025 fand der Erörterungstermin des Eisenbahnbundesamtes zur Schienenhinterlandanbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung, Planfeststellungsabschnitt Lübeck im Kreishaus Eutin statt. Betroffene Bürger, Städte und Gemeinden und sonstige Träger öffentlicher Belange, die Stellungnahmen zu den zuvor öffentlich ausgelegten Vorhabenplänen abgegeben haben, hatten dabei Gelegenheit, ihre Belange mit der Vorhabenträgerin, der DB InfraGO AG, und der Planfeststellungsbehörde, dem Eisenbahn-Bundesamt, zu erörtern.
Die Stadt Bad Schwartau hat mit einer von der Bürgermeisterin Dr. Engeln angeführten Delegation aus Vertretern des Bauamts und ihren verfahrensbevollmächtigten Rechtsanwälten teilgenommen. Frau Dr. Engeln hat in einem Eingangsstatement dargelegt, dass und warum schon durch die Planungen für den Abschnitt Lübeck die Interessen der Stadt Bad Schwartau berührt werden. In der folgenden Erörterung wurden die von ihr ausgeführten Punkte weiter vertieft:
Zwischen Bund und Land und allen am Verfahren Beteiligten ist unstreitig, dass es zur Bewältigung des zu erwartenden Schienenverkehrs - bestehend aus Güterverkehr und Perso-nennahverkehr - unter Einhaltung der Vorgaben des sogenannten Deutschlandtaktes erforderlich ist, zwischen Lübeck und Bad Schwartau zusätzlich zur FFBQ ein drittes Gleis zur Ermöglichung paralleler Fahrten einzurichten. Ohne das dritte Gleis können Güterzüge zudem im Wesentlichen nur den Nachtzeitraum nutzen, in dem sie erhebliche Störungen der in Bad Schwartau entlang der Trasse lebenden Wohnbevölkerung verursachen. Trotz dieser Erkenntnisse wird die Errichtung des dritten Gleises bei den Planungen für den Abschnitt Lübeck nicht nur in den Plänen nicht berücksichtigt, sondern voraussichtlich sogar unmöglich gemacht. So plant die Bahn die Errichtung einer bahnparallelen Straße, die von einem neu einzurichtenden Bahnübergang an der Warthestraße zwischen den Bahngleisen und der Trave nach Norden verlaufen und die Teerhofinsel erschließen soll. Der bisherige Bahnüber-gang an der Straße Zur Teerhofinsel soll dafür entfallen. Die Stadt Bad Schwartau befürchtet, dass dadurch auf Höhe der Teerhofinsel so viel Platz in Anspruch genommen wird, dass das dritte Gleis nur noch errichtet werden kann, wenn die bahnparallele Straße später ganz oder teilweise wieder zurückgebaut wird, was dann aber wieder die Frage nach der Erschließung der Insel aufwerfen würde Da die Vertreter der DB hierzu inhaltlich nicht belastbar Stellung nehmen konnten, weil es Planungen zum dritten Gleis schlicht nicht gebe, hat die Stadt deshalb beantragt, den Sachverhalt weiter aufzuklären und Alternativen zur Erschließung der Teerhofinsel zu prüfen, die die Errichtung eines dritten Gleises tatsächlich ermög-lichen. Die Vertreter der Stadt Lübeck sprachen in diesem Zusammenhang sogar von der Notwendigkeit eines vierten Gleises.
Schließlich wurde darüber gestritten, inwieweit mit den Planungen für Lübeck Vorfestlegungen für die weitere Streckenführung im Abschnitt Bad Schwartau stattfinden. Die Stadt Bad Schwartau legt besonderen Wert darauf, dass im Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt 1.1 (Bad Schwartau) die Trassenführung ohne Vorfestlegungen oder Zwangspunkte aus dem vorhergehenden Streckenabschnitt offen geprüft werden kann. Die Stadt verlangt daher, dass die Vollziehung der Entscheidung für den Lübecker Abschnitt unter den Vorbehalt gestellt wird, dass auch eine Planung für Bad Schwartau vorliegt.
Das Eisenbahn-Bundesamt hat der Bahn aufgegeben sich zu den erörterten Punkten innerhalb von sechs Wochen näher zu äußern. Anschließend hat u.a. auch die Stadt Bad Schwartau noch einmal Gelegenheit die Aussagen der Bahn zu prüfen und dazu Stellung zu nehmen. Wann das Eisenbahn-Bundesamt über das Planfeststellungsverfahren für den Abschnitt Lübeck entscheidet, steht noch nicht fest. Der Vorsitzende des Erörterungstermins vom Eisenbahn-Bundesamt hält aber eine Entscheidung noch in diesem Jahr für wahrscheinlich.
12.09.2024 -
Sondersitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung zur Schienenanbindung der FFBQ
Beraten und beschlossen wurden die Einwendungen der Stadt Bad Schwartau gegen die ausgelegte Planung des Bauvorhabens „Hinterlandanbindung FFBQ“ zum Planfeststellungsabschnitt (PFA) Lübeck.
Bis einschließlich 19. September 2024 konnten Privatpersonen, Betroffene und Träger öffentlicher Belange Einwände oder Stellungnahmen für den Abschnitt Lübeck schriftlich an das Eisenbahn-Bundesamt abgeben:
Eisenbahn-Bundesamt
Außenstelle Hamburg/Schwerin
Pestalozzistraße 1
19053 Schwerin
In der Ausschusssitzung wurden die Auswirkungen der für den PFA Lübeck vorgesehenen Baumaßnahmen vorgestellt und die Einwendungen der Stadt erläutert. Insbesondere die Nichtberücksichtigung eines gesetzlich vorgesehenen dritten Gleises zwischen Lübeck und Bad Schwartau führt zu einem erhöhten Güterverkehr von bis zu 35 Güterzügen in der Nacht. Erhebliche Immissionen durch Lärm, sekundären Luftschall und Erschütterungen sind dadurch zu erwarten.
Den genauen Wortlaut aller Einwendungen der Stadt Bad Schwartau findet sich in der öffentlichen Beschlussvorlage unter:
Öffentliche Beschlussvorlage - 20/0354
Die Bekanntmachung
„Aus- und Neubau Schienenanbindung der Festen Fehmarnbeltquerung Hamburg - Lübeck - Puttgarden (Hinterlandanbindung FBQ)“, Planfeststellungsabschnitt Lübeck" vom Eisenbahn-Bundesamt, u.a. mit den Hinweisen zu möglichen Einwendungen unter:
Allgemeine Informationen über den geplanten Streckenabschnitt Lübeck unter:
03.07.2024/ 03.06.2024 -
Stadtverordnetenversammlung/ Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
Beraten und beschlossen wurde die Forderung der Stadt Bad Schwartau, dass im Zuge der Planungen zur Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung eine erneute Untersuchung möglicher Trassenvarianten im Planungsabschnitt 1 durchgeführt wird. In die Variantenuntersuchung ist insbesondere die X-Variante (Umfahrung der Ortslage Bad Schwartau über Dänischburg) einzubeziehen.
Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung vom 03.07.2024 in der Niederschrift unter:
Wissenschaftliches Gutachten Dr. jur. Storost, 01.05.2024:
Prüfung der Vorzugswürdigkeit der von der Vorhabenträgerin vorgesehenen Ausführungsvariante (3,2 m Variante) im Vergleich zu der von der Stadt im Raumordnungsverfahren geforderten Variante mit Umfahrung der Ortslage über Dänischburg (X-Variante):
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung am 03.06.2024:
16.11.2017/ 09.10.2017 -
Stadtverordnetenversammlung/ Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
Beraten und beschlossen wurde die Erweiterung des am 28.11.2016 vom Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung beschlossene und von der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016 bestätigte Forderungskatalog der Stadt Bad Schwartau zum Schutz der Betroffenen bei Inanspruchnahme des Schienenweges in der Ohrtsdurchfahrt für die Anbindung der Festen Fehmarnbeltquerung.
Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung vom 16.11.2017 in der Niederschrift unter:
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung am 09.10.2017:
15.12.2016/ 28.11.2016 -
Stadtverordnetenversammlung/ Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung
Beraten und beschlossen wurde der Forderungskatalog der Stadt Bad Schwartau, betreffend der Inanspruchnahme des Schienenweges in der Ortsdurchfahrt für die Anbindung zur Festen Fehmarnbeltquerung gegenüber der Landesregierung Schleswig-Holstein, der DB Netz AG als Vorhabenträgerin, dem Bundesministerium für Wirtschaft und digitale Infrastruktur als Auftraggeber sowie dem Eisenbahnbundesamt als Aufsichts- und Planfeststellungsbehörde.
Ergebnisse der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 in der Niederschrift unter:
Sitzung des Ausschusses für Bauwesen und Stadtplanung am 28.11.2016: