Bauaufsicht und -beratung
Informationen und Beratung in baurechtlichen Fragen erhalten Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Schwartau.
Folgenden Service bietet Ihnen die Bauaufsicht der Stadt Bad Schwartau:
- Bearbeitung von Bauvoranfragen und -anträgen sowie von Genehmigungsfreistellungen
- Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Verfahren
- Bearbeitung von Nutzungsänderungen
- Bearbeitung von Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
- Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
- Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastverzeichnisses
- Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
- Beratung in Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
- Beratung in Fragen zur möglichen Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
- Beratung von Architekten und Ingenieuren
- Überwachung und Kontrolle von Bauvorhaben
Regelmäßige Sprechstunden der Bauaufsicht:
- Montag: 9:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 17:45 Uhr
- Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr
Zum Gesetzestext der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein.