Bauaufsicht und -beratung

Informationen und Beratung in baurechtlichen Fragen erhalten Sie bei der Unteren Bauaufsichtsbehörde der Stadt Bad Schwartau.

Folgenden Service bietet Ihnen die Bauaufsicht der Stadt Bad Schwartau:

  • Bearbeitung von Bauvoranfragen und -anträgen sowie von Genehmigungsfreistellungen
  • Zentrale Annahme und Vorprüfung von Bauanträgen, Bauvoranfragen und sonstigen baurechtlichen Verfahren
  • Bearbeitung von Nutzungsänderungen
  • Bearbeitung von Abweichungen, Befreiungen und Ausnahmen
  • Erteilung von Abgeschlossenheitsbescheinigungen nach WEG
  • Eintragung von Baulasten und Führung des Baulastverzeichnisses
  • Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis
  • Beratung in Fragen zur Bebaubarkeit von Grundstücken
  • Beratung in Fragen zur möglichen Nutzung von Gebäuden oder Gebäudeteilen
  • Beratung von Architekten und Ingenieuren
  • Überwachung und Kontrolle von Bauvorhaben


Regelmäßige Sprechstunden der Bauaufsicht:

  • Montag: 9:00 – 12:00 Uhr, 15:00 – 17:45 Uhr
  • Donnerstag: 9:00 – 12:00 Uhr

Zum Gesetzestext der Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein.