Der Bezirk des aufgehobenen Amtsgerichts Bad Schwartau wird zum 01.10.2009 wie folgt zugelegt: 1. dem Amtsgericht Eutin: die Gemeinden Ratekau und Timmendorfer Strand,
2. dem Landgericht Lübeck: die Gemeinden Bad Schwartau und Stockelsdorf.
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