Innerhalb der regelmäßigen Sprechstunden der Bauaufsicht der Stadt Bad Schwartau haben Sie die Möglichkeit, eine umfassende fachliche Beratung in Bezug auf das öffentliche Baurecht zu erhalten.
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Beratung ist kostenlos. Falls es innerhalb der angegebenen Zeiten nicht möglich ist die Beratung in Anspruch zu nehmen, ist auch eine freie Terminvereinbarung möglich.
Gegenstand der fachlichen Beratung sind insbesondere alle Fragen rund um den Bauantrag beziehungsweise die Baugenehmigung, wie zum Beispiel:
• Generelle Zulässigkeit eines Bauvorhabens?
• Für welche Bauvorhaben ist eine Baugenehmigung und/oder Entwässerungsgenehmigung (siehe Entwässerungssatzung) zwingend erforderlich?
• Was ist bei einem Abriss von baulichen Anlagen zu berücksichtigen?
• Wann wird für einen Carport eine Baugenehmigung benötigt und was ist darüber hinaus zu beachten?
• In welchen Fällen ist eine Grenzbebauung möglich?
• Wie groß darf ein Dachgeschoss sein ehe es zum Vollgeschoss wird?
• Ist für die Ausführung eines Bauvorhabens die Zustimmung der Grundstücksnachbarn erforderlich?
• Welches Antragsverfahren ist für das Bauvorhaben das Richtige?
• Wann wird für ein Werbeschild eine Baugenehmigung erforderlich? (siehe Gestaltungssatzung)
• Liegt das Baugrundstück innerhalb eines Geltungsbereichs einer Satzung (z.B. Bebauungsplan, Außenbereichs-, Stellplatz-, Werbe- und/oder Gestaltungssatzung)?
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.