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Bad Doberan

Die Partnerschaft zwischen Bad Doberan und Bad Schwartau

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Die Vorbereitungen und die Beschlüsse für die Zusammenarbeit begannen bereits in der Zeit der politischen Trennung der beiden am 3. Oktober 1990 wiedervereinigten Teile Deutschlands und haben den Text der Vereinbarung geprägt, die in ihrem Wortlaut nicht mehr den veränderten Verhältnissen entspricht.

Der Zweck

Daher wird der Zweck der Partnerschaft zwischen beiden Städten erneut formuliert:

  1. Die Städtepartnerschaft soll dazu beitragen, die deutsche Einigung schnell zu verwirklichen und in den vierzig Jahre lang getrennt gewesenen Regionen gleich gute Lebensverhältnisse für die Menschen zu schaffen.
  2. Zwischen den Selbstverwaltungen und den Einrichtungen beider Städte soll ein ständiger Gedankenaustausch stattfinden.
  3. Die Städtepartnerschaft soll Begegnungen und Freundschaften zwischen den Menschen fördern, Organisationen, Vereine und Gruppen beider Städte mit gleichen oder ähnlichen Zielen und Interessen zusammenführen und eine ständige und dauerhafte Verbindung aller gemeinschaftsbildenden Kräfte erreichen.
  4. Beide Städte haben das Ziel und sind entschlossen, auf allen Gebieten des Lebens das Bewusstsein der Zusammengehörigkeit zu stärken und an den großen Aufgaben in Deutschland und Europa gemeinsam mit zu wirken.

Die Unterzeichnung

Die Stadtverordnetenversammlung der Städte Bad Doberan in Mecklenburg-Vorpommern und Bad Schwartau in Schleswig-Holstein haben durch ihre Beschlüsse vom 14. und 21. Dezember 1989 diese Städtepartnerschaft begründet. Am 3. Oktober 1991 wurde sie dann unterzeichnet.

Kontakt

Severinstraße 6
18209 Bad Doberan

Telefon: 038203 915-0
Fax: 038203 915-209
E-Mail schreiben
www.bad-doberan.de

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.