Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht - täglich von 8 - 19 Uhr. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen: Lübecker Straße, Markttwiete/Fußgängerzone, gesamter Marktplatz, in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden, Rathauspassage), ZOB, Rensefelder Straße, Auguststraße/Europaplatz, Zentralparkplatz Eutiner Ring, Parkplatz P1 Center Eutiner Ring, ehemaliger Wochenmarkt Parkplatz, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofsgelände
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bitte halten Sie sich konsequent an die Präventionshinweise. Beachten Sie strikt die Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand.
Wir sind weiter für Sie da. Schnell und unkompliziert online einen Termin reservieren
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Impftermin-Hotline 0800 / 455 655 0
Umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier...
Neueste Mitteilungen, Verfügungen und Pressemitteilungen
eine beauftragte Person kann unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses für Sie eine Meldebescheinigung beantragen
Melderegisterauskunft
zur Auskunft aus dem Melderegister gem. §27 Landesmeldegesetz für Schleswig-Holstein -LMG- müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:
schriftlicher Antrag an:
Stadt Bad Schwartau Bürgerbüro Markt 15 23611 Bad Schwartau
Vorname, Name und Geburtsdatum oder Vorname, Name und die frühere Anschrift müssen angegeben werden
eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro (gewerblich 13 Euro, erweitert 14 Euro) muss
in Briefmarken oder per Verrechnungsscheck beigefügt werden
vorab auf das Konto der Stadt Bad Schwartau bei der Sparkasse Ostholstein Kto.-Nr.: 2000040 BLZ 213 522 40 IBAN DE68213522400002000040 BIC NOLADE21HOL zum Kasssenzeichn 12202.4311000 überwiesen werden (Kopie des Überweisungsbeleges ist beizufügen).
Die Verwaltungsgebühr für einfache Melderegisterauskünfte nach § 27 Abs. 1 LMG beträgt lt. Tarifstelle 5.1.2.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15.05.200 (GVOBl. Schl.-H. S. 289) in der zur Zeit geltenden Fassung 13 Euro)
Ausgenommen nach § 24 Abs. 1 -LMG- sind Behörden und andere öffentliche Stellen
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.