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Meldebescheinigungen und Melderegisterauskunft

Meldebescheinigung

Was benötigen Sie:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • Die Gebühr beträgt 6 Euro

Wichtig:

  • eine beauftragte Person kann unter Vorlage des Personalausweises oder des Reisepasses für Sie eine Meldebescheinigung beantragen

Melderegisterauskunft

zur Auskunft aus dem Melderegister gem. §27 Landesmeldegesetz für Schleswig-Holstein -LMG- müssen folgende Vorraussetzungen erfüllt sein:

  • schriftlicher Antrag an:

    Stadt Bad Schwartau
    Bürgerbüro
    Markt 15
    23611 Bad Schwartau
  • Vorname, Name und Geburtsdatum oder Vorname, Name und die frühere Anschrift müssen angegeben werden
  • eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 12 Euro muss
  • per Überweisung oder Verrechnungscheck
  • vorab auf das Konto der Stadt Bad Schwartau bei der Sparkasse Ostholstein
    Kto.-Nr.: 2000040
    BLZ 213 522 40
    IBAN DE68213522400002000040
    BIC NOLADE21HOL
    zum Kasssenzeichen 12202.4311000 überwiesen werden
    (Kopie des Überweisungsbeleges ist beizufügen).

Die Verwaltungsgebühr für einfache Melderegisterauskünfte nach § 27 Abs. 1 LMG beträgt lt. Tarifstelle 5.1.2.1 des allgemeinen Gebührentarifs der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren vom 15.05.200 (GVOBl. Schl.-H. S. 289) in der zur Zeit geltenden Fassung 12 Euro)

Ausgenommen nach § 24 Abs. 1 -LMG- sind Behörden und andere öffentliche Stellen

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.