Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht - täglich von 8 - 19 Uhr. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen: Lübecker Straße, Markttwiete/Fußgängerzone, gesamter Marktplatz, in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden, Rathauspassage), ZOB, Rensefelder Straße, Auguststraße/Europaplatz, Zentralparkplatz Eutiner Ring, Parkplatz P1 Center Eutiner Ring, ehemaliger Wochenmarkt Parkplatz, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofsgelände
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bitte halten Sie sich konsequent an die Präventionshinweise. Beachten Sie strikt die Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand.
Wir sind weiter für Sie da. Schnell und unkompliziert online einen Termin reservieren
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Impftermin-Hotline 0800 / 455 655 0
Umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier...
Neueste Mitteilungen, Verfügungen und Pressemitteilungen
Den passenden B-Plan finden Sie auf der folgenden Seite unter "Bebauungspläne".
Hinweis zur Suche im Planarchiv des Kreises OH
Den passenden B-Plan finden Sie in der Suchmaske beim Planarchiv oder auf dem Internetportal des Kreises Ostholstein.
Auf dem Plan den richtigen Bereich und Nummer des B-Planes suchen und das "Planarchiv Kreis OH" anklicken. Bei "Auswahl des Plans" auf Pfeil gehen, den gesuchten B-Plan anklicken, "Suchen" aktivieren. Der ganze Plan (Bild und Text) ist als jpg-Datei aufzurufen, der reine Textteil als pdf-Datei.
Die Flächennutzungspläne finden Sie ebenfalls bei den B-Plänen. In der Auswahl ganz unten.
Sie können die rechtskräftigen Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan auch über die interaktive Internetkarte des Kreises Ostholstein abrufen. Hier können Sie sich bis zu Ihrem gewünschten Bereich (z.B. Ihrer Straße) heranzoomen und wenn Sie im Menü "More...." Bebauungspläne oder Flächennutzungspläne aktiviert haben, die entsprechenden Informationen durch anklicken in der hervorgehobenen Fläche abrufen.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.