Hilfsnavigation

MENÜ

Beiräte in der Stadt Bad Schwartau

Gemäß § 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, Absatz 1 heißt es:

Die Stadt kann durch Satzung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen vorsehen.

Bei der Stadt Bad Schwartau wären dies der Kinder- und Jugendbeirat, der Senioren- sowie der Umweltbeirat.

Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung

CDU 11
SPD 8
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 5
FDP 2
BfBS 1