Vom Kreis Ostholstein als untere Jadgbehörde wurde den oben aufgeführten Personen die Erlaubnis zur Bejagung von Füchsen, Steinmardern, Wildkaninchen, Waschbären und Marderhunden auf den gesamten nicht jagdbaren Flächen (befriedete Flächen) der Stadt Bad Schwartau erteilt.
Aufgaben der Stadtjäger
- Abbau der Überpopulation (Steinmarder, Füchse, Waschbär, Marderhunde)
- Töten, Bergen und Entsorgen von Wild nach Wildunfällen
- Beratung von Bürgerinnen und Bürgern bei Problemen mit Wildtieren
- Bekämpfen von Tierseuchen in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt und Amtstierarzt
- Jugendarbeit mit Führungen und Unterreichtsstunden