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Der Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Wichtig:

  • die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
  • Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.