Der Untersuchungsberechtigungsschein

Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.

Was benötigen Sie?

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass

Wichtig:

  • die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
  • Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
  • den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen