Hier können Sie auf unserer Homepage den öffentlichen Teil des Ausschusses für öffentliche Sicherheit, Verkehr und Umweltschutz am 04.03.2021 verfolgen.
Sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte für den Live-Stream und seine Aufzeichnungen obliegen der Stadt Bad Schwartau. Eine Nutzung und Verwertung durch Dritte ist nur mit Genehmigung der Stadt Bad Schwartau zulässig. Jedwede Bearbeitung der Beiträge, insbesondere das Verbreiten auf Video-Plattformen und die Veränderung des Bild- und Tonmaterials, ist nicht erlaubt und kann zu strafrechtlichen Konsequenzen führen.
Link zum Live-Stream der Sitzung am 04. März 2021 um 18.00 Uhr Mit Klick aufs Bild
Aufgrund des Pandemiegeschehens wird die Sitzung per Videokonferenz durchgeführt.
Die Öffentlichkeit wird durch eine Echtzeitübertragung im Internet, sowie einer zeitgleichen Übertragung von Bild und Ton im öffentlich zugänglichen Sitzungssaal des Rathauses hergestellt. Die Internetadresse des Echtzeitstreams wird auf der Startseite der städtischen Internetpräsenz www.bad-schwartau.de am Tage der Sitzung bereitgestellt.
Es besteht die Möglichkeit, bis zum Sitzungstag, 12:00 Uhr, per E-Mail (an Einwohnerfragestunde@bad-schwartau.de) Fragen, Vorschläge und Anregungen einzureichen, die dann in der Sitzung verlesen und beantwortet werden, oder an der Einwohnerfragestunde im Sitzungssaal teilzunehmen.
Im öffentlich zugänglichen Sitzungssaal besteht aus Gründen des Infektionsschutzes eine Kapazitätsbegrenzung von max. 15 Personen. Die Hygienevorschriften sind zu beachten. Es ist im Sitzungssaal eine OP-Maske oder eine Maske der Standards FFP2, N95 oder KN95 zu verwenden. Die Fenster sind während der gesamten Zeit geöffnet.
Diese Regelungen verfolgen ausschließlich den Zweck, die Handlungsfähigkeit kommunaler Gremien in Notlagen (höhere Gewalt) zu gewährleisten.
Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Was benötigen Sie?
Ihren Personalausweis oder Reisepass
Wichtig:
die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.