Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.