Der Untersuchungsberechtigungsschein
Jugendliche, die vor der Vollendung des 18. Lebensjahres ein Beschäftigungsverhältnis beginnen und deshalb untersucht werden müssen, erhalten im Bürgerbüro einen Untersuchungsberechtigungsschein.
Was benötigen Sie?
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
Wichtig:
- die Arztwahl ist Ihnen freigestellt
- Gebühren fallen für den Untersuchungsberechtigungsschein nicht an
- den Berechtigungsschein können Sie gleich mitnehmen