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Beiräte in der Stadt Bad Schwartau

Gemäß § 47 d der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, Absatz 1 heißt es:

Die Stadt kann durch Satzung die Bildung von Beiräten für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen vorsehen.

Bei der Stadt Bad Schwartau wären dies der Kinder- und Jugendbeirat, der Senioren- sowie der Umweltbeirat.

Sitzverteilung in der Stadtverordnetenversammlung

CDU 14
SPD 7
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 6
WBS 4
FDP 2
WiBS 2023 2