Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Schleswig-Holstein. Wo der Lockdown sich wie locker macht. Die Verordnungen sind im Internet veröffentlicht: www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse
Die Stadtbücherei öffnet am Mittwoch, 10.03.2021, wieder zu den gewohnten Öffnungszeiten ihre Türen.
Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen:
1. Marktwiete/Fußgängerzone, täglich, jeweils 8 - 19 Uhr 1. gesamter Marktplatz, Mittwoch und Samstag, jeweils 7 - 14 Uhr 1. in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden), täglich, jeweils 8 - 19 Uhr 1. Parkplatz P 1 Center Eutiner Ring, täglich, jeweils 8 - 19 Uhr
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bitte halten Sie sich konsequent an die Präventionshinweise. Beachten Sie strikt die Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand.
Wir sind weiter für Sie da. Schnell und unkompliziert online einen Termin reservieren
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Der neue elektronische Personalausweis ab 01.11.2010
Alle Deutschen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, sind verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen. Der elektronische Personalausweis kann auf Antrag schon ab Geburt ausgestellt werden. Die Unterschrift ist ab einem Alter von 10 Jahren zu leisten.
Für die Antragstellung benötigen Sie:
1 aktuelles biometrisches Passbild
alten Personalausweis/Reisepass oder Kinderreisepass
Geburts- oder Heiratsurkunde
persönliches Erscheinen ist leider unumgänglich
unter 16 Jahren ist die schriftliche Einverständniserklärung der Eltern erforderlich
Gebühren:
0 - 24 Jahre: 22,80 Euro
ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Info:
Der neue elektronische Personalausweis enthält einen integrierten Chip, auf dem Ihre persönlichen Daten und der Fingerabdruck (ab 16 Jahren) gespeichert werden können.
Bei Antragstellung wird Ihnen ein Handbuch über die Funktionen und die Nutzung des neuen Personalausweises ausgehändigt.
Der vorläufige Personalausweis
Einen vorläufigen Personalausweis erhalten Sie, wenn Sie uns darlegen können, dass Sie sofort einen Personalausweis benötigen. Beispielsweise, wenn unmittelbar eine Reise bevor steht.
Der vorläufige Personalausweis ist nur 3 Monate gültig.
Was benötigen Sie:
1 neues biometrietaugliches Passbild (nicht älter als ein halbes Jahr), 35 mm breit und 45 mm hoch
Ihren alten Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis
Geburts- / oder Heiratsurkunde
Die Gebühr beträgt 10,00 €
Wichtig:
Zusammen mit dem vorläufigen Personalausweis muss der Bundespersonalausweis beantragt werden.
Bearbeitungsdauer: 1 Tag
Verlust oder Diebstahl Ihrer Ausweispapiere
Wenn Sie Ihr Personaldokument verloren haben, teilen Sie uns dies bitte mit. Wir nehmen dann bei uns im Bürgerbüro eine Verlustanzeige auf, für die wir Ihre persönliche Unterschrift benötigen.
Bei Diebstahl wenden Sie sich bitte an die zuständige Polizeidienststelle.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.