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Amtliche Beglaubigung

Wir beglaubigen Ihnen...

  • Zeugnisse
  • Studienbescheinigungen
  • Rentenbescheide
  • Zivildienstbescheinigungen etc.

Was benötigen Sie?

  • das Original-Dokument, sowie die Anzahl der gewünschten Beglaubigungen in Kopie (alles auf einzelne Seiten)
  • die Gebühr beträgt 3,00 € für die erste zu beglaubigende Seite, für jede weitere zu beglaubigende Seite 2,00 €

Wichtig:

  • Wiederbeschaffbare Personenstandsurkunden werden nicht beglaubigt. Bitte wenden Sie sich an das Standesamt, das die Urkunde ausgestellt hat.
  • Bei Beglaubigungen für Rentenzwecke wenden Sie sich bitte an das Amt für Bildung, Sport und Soziales
    (Zimmer E 10, Frau Tuttlies, Telefon: 2000-2432)

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.