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Aufgabe

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben. Das kommt sowohl Frauen als auch Männern zugute. Um eine generelle Gleichmacherei geht es nicht! Frauen und Männer sind verschieden. Sie bevölkern je etwa hälftig die Welt. Daher macht es Sinn und ist für alle gerecht, gemeinsam zu entscheiden. Dieser Bewusstseinswandel ist noch in vollem Gange.
Aktuell jedoch ist es noch immer so, dass Politik und Wirtschaft überwiegend in männlicher Hand sind- dabei betreffen die Auswirkungen ihrer Arbeit Frauen und Männer ganz genauso.

Was macht denn eine Gleichstellungsstelle?

Der Gesetzgeber hat erkannt, dass Frauen strukturell benachteiligt sind und dass dies nicht ohne weiteres zu verändern ist. Daher wurden Gleichstellungsbeauftragte bereits seit 1984 bestellt, um an einer Veränderung zu arbeiten.

Die Aufgabenfelder sind groß und die Bezeichnung nicht ausreichend aussagekräftig, so dass es manchen noch nicht klar ist, was sie zu tun hat:

Sie ist Ansprechpartnerin und Beraterin für alle Beschäftigten der Stadtverwaltung genauso wie für alle Bürgerinnen und Bürger zu Themen der Gleichstellung und zu persönlichen Themen. Sie entwickelt, unterstützt und initiiert Projekte, Veranstaltungen und Maßnahmen zur Verbesserung der Lebens- und Arbeitssituation von Frauen in der Stadt. Sie bietet Beratung zu verschiedenen Themen an und agiert als Knotenpunkt, um die passenden Beratungsstellen für die Anliegen der Ratsuchenden zu finden. Sie organisiert und betreut Veranstaltungen, Seminare und Fortbildungen. Sie arbeitet eng mit anderen gesellschaftlichen Gruppen, Institutionen, und Initiativen zusammen und sorgt für die Vernetzung von Frauen. Sie gibt Frauenthemen in politischen Gremien eine Stimme, wo die Bürgerinnen es sich wünschen. Sie macht unterschiedliche Öffentlichkeitsarbeit und Aktionen, um auf Missstände hinzuweisen.
Warum hauptsächlich für Frauen? Das entsprechende Schleswig-Holsteiner Landesgesetz gibt dies vor. Selbstverständlich werden dennoch Männer in Bad Schwartau genauso beraten.

Gesetzliche Grundlage und Auftrag

Die Gleichstellung von Frau und Mann ist im Grundgesetz verankert und auch in der Hauptsatzung der Stadt Bad Schwartau festgeschrieben.

Grundgesetz § 3 Absatz 2

„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Hauptsatzung § 10 Absatz 2 der Stadt Bad Schwartau:

„Die Gleichstellungsbeauftragte trägt zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern in der Stadt Bad Schwartau bei.“

Die Stelle der Gleichstellungsbeauftragten befindet sich derzeit in der Ausschreibung.

Sprechstunde nach Vereinbarung

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.