Mund-Nasen-Bedeckung ist Pflicht in Bad Schwartau: Nach der Allgemeinverfügung des Kreises Ostholstein zur Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten öffentlich zugänglichen Bereichen besteht auch in Bad Schwartau Maskenpflicht - täglich von 8 - 19 Uhr. Folgende Bereiche werden daher als Maskenpflicht ausgewiesen: Lübecker Straße, Markttwiete/Fußgängerzone, gesamter Marktplatz, in allen Passagen (Glockengang, Twiete, Marktarkaden, Rathauspassage), ZOB, Rensefelder Straße, Auguststraße/Europaplatz, Zentralparkplatz Eutiner Ring, Parkplatz P1 Center Eutiner Ring, ehemaliger Wochenmarkt Parkplatz, Bahnhofsvorplatz, Bahnhofsgelände
Das Rathaus ist aufgrund des Pandemiegeschehens bis auf Weiteres nur eingeschränkt für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten ohne vorherige Terminvereinbarung ist nicht mehr möglich.
Bitte halten Sie sich konsequent an die Präventionshinweise. Beachten Sie strikt die Hygienemaßnahmen und halten Sie Abstand.
Wir sind weiter für Sie da. Schnell und unkompliziert online einen Termin reservieren
Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, ihre Anliegen zunächst telefonisch, per E-Mail oder Post vorzutragen. Sollte ein Besuch jedoch unumgänglich sein, werden Sie gebeten, über das Online-Terminbuchungsmodul für bestimmte Bereiche der Verwaltung einen Termin zu reservieren.
Ein Termin im Rathaus darf nur wahrgenommen werden, wenn keine Symptome vorliegen, die auf eine Infektion mit dem Coronavirus hindeuten! Im Rathaus ist zwingend von den Besucherinnen und Besuchern eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen, Mindeststandard OP-Maske oder FFP2-Maske, und eine Abstandsregelung von mind. 1,5 Metern einzuhalten. Falls die/der persönliche Ansprechpartnerin/Ansprechpartner im Rathaus nicht bekannt sein sollte, stehen unsere allgemeinen Kontaktmöglichkeiten wie gewohnt zur Verfügung: Stadtverwaltung: 0451 2000-0, E-Mail: stadtverwaltung@bad-schwartau.de
Einschränkungen für andere öffentliche Einrichtungen und öffentliche Veranstaltungen richten sich nach den Erlassen des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren und den Verfügungen des Landrates des Kreises Ostholstein auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes.
Fragen zu Corona, insbesondere zur Rechtslage in Ostholstein, können schriftlich gestellt werden per E-Mail an: buergertelefon-oh@kreis-oh.de
Hotline des Landes Schleswig-Holstein: 0431 79700001
Bürgertelefon des Bundesgesundheitsministeriums zu allgemeinen Informationen zum Coronavirus: 030 346465-100
Impftermin-Hotline 0800 / 455 655 0
Umfangreiche Informationen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie hier...
Neueste Mitteilungen, Verfügungen und Pressemitteilungen
Seit dem 13. November 2008 heißt es im Bad Schwartauer Movie Star-Filmpalast im P1- Center „Film ab“. Parkplätze, teilweise sogar überdacht, grenzen unmittelbar an.
Der Kinobereich umfasst über 1.700 m² und bietet vier Säle mit insgesamt fast 600 Sitzplätzen. Der größte Kinosaal mit 247 Plätzen kann auch für Theatervorstellungen und Musikveranstaltungen genutzt werden.
Zusätzlich gibt es eine Café- und Billard-Lounge.
Das Kinoprogramm und weitere Infos ersehen Sie auf der Internetseite.
Kommunales Kino Bad Schwartau e. V.
Hier gibt es Filme im Kino, die ansonsten gar nicht oder inzwischen nicht mehr laufen, so Jörn Krause, ehemaliger Vorsitzender vom Verein „Kommunales Kino“. Auf dem Programm des Kinos stehen Klassiker, Blockbuster, Komödien und Frauenfilme, aber auch Dokumentarfilme und Literaturverfilmungen.
Es handelt sich um Vorstellungen im Abendprogramm. Wir geben den Beginn mit 19.30 Uhr an, ein möglicher späterer Start (spätestens 20.15 Uhr) wird aktuell in der Tagespresse mitgeteilt.
Seniorenkino
Unter der Leitung von Elisabeth Kremer hat der Seniorenbeirat ein Programm erstellt. Gezeigt werden die Filme im Movie Star Kino in Bad Schwartau.
Das Programm können Sie auf der Seite des Seniorenbeirates einsehen.