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B-Pläne im Verfahren

Bebauungspläne werden nur für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der in ihrem Geltungsbereich gelegenen Grundstücke.

Das Verfahren der Aufstellung, Änderung und Aufhebung eines Bebauungsplanes

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder auch aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Der Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes wird durch den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung gefasst.

Die Öffentlichkeit hat in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen vorzubringen.

Seinen Abschluss findet das Planungsverfahren im Beschluss des Bebauungsplanes als gemeindliche Satzung. Der Satzungsbeschluss wird durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Danach wird der Plan in den Lübecker Nachrichten und im Internet bekannt gemacht und ist danach rechtskräftig.

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bezeichnung des Bebauungs­-
plans bzw. der Flächen­nutzungs­-
plan­änderung

Verfahren und Zeitraum der Öffentlich­keits­be­teili­gung


B-Plan Nr. 83Lindenstraße 59-61
- Begründung neu

B-Plan Nr. 83 - Planzeichnung neu

02.10. - 13.10.2023



Beteiligungsverfahren der letzten Monate

B-Plan Nr. 50/1. Änderung

B-Plan Nr. 50/1. Änderung - Begründung

B-Plan Nr. 50/1. Änderung - Anlage 1 Bestand

B-Plan Nr. 50/1. Änderung - Anlage 2 Lärmgutachten

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Planzeichnung und Textteil § 3 (2) +4 (2)

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Schalltechnische Stellungnahme, ALN

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Schalltechnische Untersuchung, ALN

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Begründung

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Orientierende Altlastenuntersuchung gem. § 2 Nr. 3 BBodSchV

B-Plan Nr. 84 - Planzeichnung und Textteil § 3 (1) +4 (1)

B-Plan Nr. 84 - Begründung § 3 (1) +4 (1)

B-Plan Nr. 84 - Anlage zur Begründung

B-Plan Nr. 85 - Planzeichnung und Textteil

B-Plan Nr. 85 - Vorhabe und Erschließungsplan

Begründung

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Begründung

B-Plan Nr. 67/2. Änderung - Planzeichnung und Textteil


Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.