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B-Pläne im Verfahren

Bebauungspläne werden nur für Teile des Gemeindegebietes aufgestellt. Sie enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen zur baulichen und sonstigen Nutzung der in ihrem Geltungsbereich gelegenen Grundstücke.

Das Verfahren der Aufstellung, Änderung und Aufhebung eines Bebauungsplanes

Ob und wann ein Bebauungsplan aufgestellt, geändert oder auch aufgehoben wird, liegt im Ermessen der Stadt. Der Beschluss zur Aufstellung, Änderung oder Aufhebung eines Bebauungsplanes wird durch den Ausschuss für Bauwesen und Stadtplanung gefasst.

Die Öffentlichkeit hat in der Regel zwei Mal Gelegenheit, sich hinsichtlich der Planung zu informieren sowie hierzu Anregungen vorzubringen.

Seinen Abschluss findet das Planungsverfahren im Beschluss des Bebauungsplanes als gemeindliche Satzung. Der Satzungsbeschluss wird durch die Stadtverordnetenversammlung gefasst. Danach wird der Plan in den Lübecker Nachrichten und im Internet bekannt gemacht und ist danach rechtskräftig.

Aktuelle Verfahren der Öffentlichkeitsbeteiligung

Bezeichnung des Bebauungs­plans
bzw. 
der Flächen­nutzungs­plan­änderung

1. Änderung und Begründung des Bebauungsplans Nr. 50

Verfahren und Zeitraum der Öffentlich­keits­be­teili­gung

Öffentliche Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans 50, 1. Änderung im Zeitraum vom 13.03.2023 bis zum 24.04.2023


Beteiligungsverfahren der letzten Monate

Kontakt

Bauamt
Amtsleiter
Markt 15
23611 Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000-2600
Fax: 0451 2000-2020
E-Mail schreiben
Raum: 314

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.