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Grundschule
[Nr.99088003034001 ]

Leistungsbeschreibung

Die Grundschule vermittelt Schüler/innen Grundlagen der Bildung und des Lernens sowie Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem für alle Schülerinnen/Schüler gemeinsamen Bildungsgang.

Schulpflichtig sind alle Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres sechs Jahre alt werden. Auf Antrag der Eltern können aber auch jüngere Kinder eingeschult werden.

Die Grundschule hat vier Jahrgangsstufen. Die Jahrgangsstufen eins und zwei bilden als Eingangsphase eine pädagogische Einheit. Mit der Eingangsphase geht die Grundschule auf die unterschiedlichen Kenntnisse und Fähigkeiten der Schulanfänger in besonderer Weise ein: Die Kinder durchlaufen sie entsprechend ihrer Lern- und Leistungsfähigkeit flexibel in einem, zwei oder in drei Schuljahren. Deshalb können insbesondere in der Eingangsphase jahrgangsübergreifende Lerngruppen gebildet werden. Die Schule entscheidet über die Ausgestaltung der Eingangsphase.

Seit einigen Jahren sind alle schleswig-holsteinischen Grundschulen verlässlich. Die Verlässliche Grundschule garantiert allen Schüler/innen den Unterricht innerhalb eines verlässlichen Zeitrahmens. Für die Kinder der 1. und der 2. Klasse beträgt die verlässliche Schulzeit täglich vier Zeitstunden, für die Kinder in der 3. und 4. Klasse täglich mindestes fünf Zeitstunden. Inbegriffen sind bei den Erst- und Zweitklässlern 15 Zeitstunden für Unterricht pro Woche, bei Dritt- und Viertklässlern 19,5 Stunden. So ermöglicht die verlässliche Grundschule mehr Bildung und Erziehung und erleichtert es den Eltern, Familie und Beruf besser miteinander zu vereinbaren.

Zusätzlich gibt es an vielen Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Schulzeit besuchen können. Die Betreuungsangebote werden von Elternvereinen und Kommunen getragen und vom Land gefördert.

Alle Grundschulen arbeiten mit den Kindertageseinrichtungen ihres Einzugsgebietes, dem zuständigen Förderzentrum und den weiterführenden allgemein bildenden Schulen pädagogisch zusammen.

Rechtsgrundlage

  • Schleswig-Holsteinisches Schulgesetz (Schulgesetz - SchulG),
  • Landesverordnung über Grundschulen (GrundschulV).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Thema Grundschule in Schleswig-Holstein finden Sie im Landesportal "Bildung Schleswig-Holstein".

Zuständig

Amtsleiter Timo Michaelsen
Markt 15
23611 Bad Schwartau
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Kontakt

Amt für Bildung, Sport, Soziales und Kultur
Schulangelegenheiten
Markt 15
23611 Bad Schwartau
Karte anzeigen

Telefon: 0451 2000-2411
Fax: 0451 2000-2020
sandra.deising@bad-schwartau.de
Raum: E13
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