Sie können bei der oberen Fischereibehörde eine Ausnahmegenehmigung von der Fischereischeinpflicht beantragen, wenn Sie aufgrund einer Behinderung keine Fischereischeinprüfung ablegen können.
Die Genehmigung erlaubt es mit der Handangel in Begleitung einer erwachsenen Inhaberin oder eines erwachsenen Inhabers eines gültigen Fischereischeins zu angeln. Die Ausnahmegenehmigung kann auf unbestimmte Zeit erteilt werden. Ausnahmegenehmigungen von der Fischereischeinpflicht, die unter vergleichbaren Bedingungen in einem anderen Bundesland ausgestellt wurden, werden in Schleswig-Holstein anerkannt.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) – Abteilung Fischerei
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR) – Abteilung Fischerei
Die Gültigkeit der Ausnahmegenehmigung ist abhängig von der Frist auf dem Behinderten-Ausweis.
Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume Hauptstelle Flintbek (LLUR)
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.