Für die Einleitung von Abwasser in ein oberirdisches Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser ist in Deutschland in der Regel eine Erlaubnis erforderlich. Hierzu muss bei der zuständigen Behörde ein Antrag gestellt werden.
Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.
Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (Niederschlagswasser, Schmutzwasser, Mischwasser), das in das oberirdische Gewässer und / oder über eine Versickerung in das Grundwasser eingeleitet werden soll.
Für die Verwaltungsleistung „Einleiten von Abwasser in Gewässer Erlaubnis Erteilung als Erlaubnis“ ist eine Verwaltungsgebühr an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Die Verwaltungsgebühr richtet sich nach den jeweiligen landesrechtlichen Bestimmungen zu den Verwaltungsgebühren.
Der Antrag muss frühzeitig gestellt werden, da eine Einleitung von Abwasser in oberirdisches Gewässer und / oder über den Untergrund in das Grundwasser erst mit Erteilung der Erlaubnis erfolgen darf.
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Anträge und Unterlagen sowie vom durchzuführenden Verfahren.
Gegen die Erlaubnis kann Widerspruch innerhalb von einem Monat nach Bekanntgabe eingelegt werden.
Die Bezeichnung und Ausführung der einzelnen Formulare ist in den einzelnen Bundesländern verschieden. Allgemein formuliert gibt es Antragsformular, Checklisten und Merkblätter als Erklärungen bzw. Vordrucke.
Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?
Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.