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Wärme- und Kälteplan der Stadt Bad Schwartau

Die Stadt Bad Schwartau ist gesetzlich dazu verpflichtet bis zum 31.12.2027 einen kommunalen Wärme- und Kälteplan vorzulegen. Derzeit wird hierfür eine Ausschreibung vorbereitet. Es ist geplant, den Auftrag dieses Jahr zu vergeben.

Der Wärme- und Kälteplan für die Stadt Bad Schwartau wird mindestens folgende Informationen erhalten:

1. Eine Bestandsanalyse des aktuellen Energieverbrauchs privater und öffentlicher Gebäude sowie der weiteren Verbraucher inklusive einer Bilanzierung der jeweiligen Treibhausgasemissionen; dabei sollen auch Angaben zu den vorhandenen Wärme- und Kälteerzeugern, der aktuellen Wärme- und Kälteversorgungsstruktur und Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen und Baualtersklassen gemacht werden,
2. eine Prognose des zukünftigen Wärmebedarfs unter Berücksichtigung der erwarteten energetischen Sanierung der Gebäude,
3. eine quantitative, räumlich differenzierte Analyse des Potenzials lokal verfügbarer Wärme- und Kälte aus Erneuerbaren Energien und Abwärme,
4. Vorschläge für ein räumliches Konzept zur Zielerreichung einer treibhausneutralen Wärmeversorgung innerhalb des Stadtgebietes bis spätestens zum Jahr 2045,
5. Vorschläge für ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung dieses Konzepts.

Das derzeit vorhandene innerstädtische Fernwärmenetz befindet sich nicht im Eigentum der Stadt Bad Schwartau. Die betreffende Wärmeerzeugungsanlage und das dazugehörige Netz werden von der HanseWerk Natur GmbH betrieben. Von Seiten der HanseWerk Natur GmbH gibt es derzeit keine konkreten Absichten, das bestehende Fernwärmenetz zu erweitern.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.