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07.10.2022

Energiesparmaßnahmen kurzfristig erforderlich!

Seit dem 1. September 2022 gilt die von der Bundesregierung herausgegebene „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen“:

https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Downloads/E/ensikumav.html

Die Stadt Bad Schwartau als kommunaler Träger öffentlicher Liegenschaften beabsichtigt auf Grundlage dieser Verordnung die Hallentemperatur der Sportstätten ab dem 01. November 2022 auf 16°C zu reduzieren. Die Raumtemperatur von Duschen und Umkleideräumen soll 18°C betragen. Flure und Aufenthaltsbereiche werden nur soweit beheizt, dass keine Gebäudeschäden entstehen werden.

Auch die Brauchwassererwärmung wird ab dem 01. November 2022 abgeschaltet, da eine Reduzierung der Brauchwassertemperatur aus hygienischen Gründen schwierig ist. Üblicherweise wird nach dem Schulsport nicht mehr geduscht. Das Speichervolumen (>400 Litern) der Brauchwassererwärmung wird bisher ausschließlich für Aktivitäten in den Nachmittags- bzw. Abendstunden vorgehalten.
Die genannten Maßnahmen gelten voraussichtlich bis zum 28. Februar 2023.

Für diese kurzfristig wirksamen Maßnahmen bittet die Stadt Bad Schwartau alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis.

Die Gleichstellungsstelle

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