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Der Countdown läuft: Frist zum Gehölzschnitt endet bald!

Bis zum 29.02.2024 besteht noch die Möglichkeit, jeglichen Überwuchs von privaten Grundstücken, der z.B. am Boden oder in Kopfhöhe in öffentliche Gehwege und Straßen ragt, zu entfernen. Bitte denken Sie an Ihre Mitmenschen!
Ausnahmen sind nur in Einzelfällen auf Antrag beim Kreis möglich. Der nächste Schnitt ist wieder ab dem 01.10.2024 erlaubt.

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.