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Anträge aus dem Bildungsfonds

Unbürokratisch und vertraulich: Der Bildungsfonds unterstützt finanziell einfach und zielgerichtet. Die Förderrichtlinien der Stadt Bad Schwartau über den Bildungsfonds sind Grundlage für die Beantragung.

Grundsätzlich können Familien Unterstützung erhalten, die:

- Grundsicherungsleistungen
- Ayslbewerberleistungen
- Bürgergeld
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- BAföG
- Oder einen Kinderzuschlag erhalten
- Oder einen ermäßigten Betreuungsbeitrag in den Kitas bezahlen
- Oder ihren Kindern wichtige Bildungsangebote nicht finanzieren können
- Oder wer keine der genannten Leistungen erhält, die Kosten aber nicht selbst abdecken kann (z.B. Geringverdiener, Alleinerziehende), hat die Möglichkeit, seinen individuellen Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen durch das Jobcenter prüfen zu lassen. Werden auch hier keine Leistungen übernommen, besteht die Möglichkeit, Leistungen aus dem Bildungsfonds zu erhalten.

Ansprechpartner sind die Lehrkräfte in den Schulen. Die Entscheidung über die Förderung wird direkt vor Ort in der Schule, die Ihr Kind besucht getroffen.

Die Kosten werden höchstens für ein Schulhalbjahr übernommen und können im Folgehalbjahr neu beantragt werden.

Sobald Einkommensverbesserungen der Erziehungsberechtigten vorliegen, ist dies umgehend der Schule mitzuteilen. Die Stadt behält sich vor, Leistungen aus dem Bildungsfonds zurückzufordern.

Hier finden Sie den Antrag für den Bildungsfonds:

Antrag Schule/ ausfüllbares Worddokument

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.