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Am 9. Juni 2024 ist Europawahl. Die Bürgerinnen und Bürger der EU wählen an diesem Tag die Mitglieder des Europäischen Parlaments.

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt sind alle deutschen Staatsangehörigen sowie Unionsbürgerinnen und -Bürger aus anderen EU-Mitgliedstaaten, die am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt sind,
  • seit mindestens drei Monaten in Deutschland oder in einem der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
  • und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt und in Bad Schwartau am Stichtag (28. April 2024) mit Hauptwohnsitz gemeldet ist, wird automatisch für die Europawahl in das Wählerverzeichnis eingetragen.

Achtung: Wahlberechtigte Personen aus anderen EU-Ländern (Unionsbürgerinnen und -Bürger), die in Bad Schwartau wählen möchten und zur Europawahl 2019 noch nicht im Wählerverzeichnis der Stadt Bad Schwartau eingetragen waren, müssen bis zum 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen!

Deutsche im Ausland werden nicht automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Wollen sie an der Europawahl teilnehmen, müssen sie vor Wahl einen förmlichen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Deutsche, die sich vorübergehend – zum Beispiel während eines Urlaubs – im Ausland aufhalten und nach wie vor in Bad Schwartau gemeldet sind, werden von Amts wegen in das Wählerverzeichnis der Stadt Bad Schwartau eingetragen. Sie können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.

Wenn Sie nach dem 28.04.2024 nach Bad Schwartau ziehen, müssen Sie bis zum 19.05.2024 einen Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis stellen! Stellen Sie keinen Antrag können Sie an Ihrem alten Wohnort wählen (z. B. durch Briefwahl).
Ziehen Sie innerhalb von Bad Schwartau um bleiben Sie im Wählerverzeichnis Ihres bisherigen Wahlbezirks eingetragen. Eine Änderung ist nicht möglich.

Das Wahlrecht kann nur einmal und nur persönlich ausgeübt werden. Dieses gilt auch für Personen, die zugleich in einem anderen EU-Mitgliedstaat wahlberechtigt sind.
Alle Personen, die im Wählerverzeichnis stehen, bekommen automatisch eine Wahlbenachrichtigung an die Adresse ihres Hauptwohnsitzes in Bad Schwartau. Das Wählerverzeichnis kann in der Zeit vom 20. bis 24. Mai 2024 im Bürgerbüro eingesehen werden.

Sie haben keine Wahlbenachrichtigung bekommen?

Wenn Sie wahlberechtigt sind, aber bis 19. Mai 2024 noch keine Wahlbenachrichtigung bekommen haben, fragen Sie bitte umgehend beim Bürgerbüro nach. Falls Sie kurz vor der Wahl umgezogen sind, eingebürgert wurden oder falls Sie keinen festen Wohnsitz haben und sich nicht sicher sind, ob Sie wahlberechtigt sind, sprechen Sie uns gerne an.

Briefwahl

Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben – auch ohne Vorliegen eines besonderen Grundes. Dies ist auch möglich, wenn Sie sich vorübergehend im Ausland befinden. Dazu müssen Sie im Bürgerbüro einen sogenannten Wahlschein beantragen. Diesen müssen Sie schriftlich (per Post, E-Mail oder Fax), persönlich im Bürgerbüro oder per Onlineformular über unsere Homepage beantragen. Die Anforderung per Telefon ist leider nicht möglich. Dem Wahlschein werden automatisch die Briefwahlunterlagen beigefügt. Die Ausgabe der Wahlscheine beginnt vermutlich Ende April.

Sie finden am Wahltag Ihre Wahlbenachrichtigung nicht oder haben sie verloren?

Die Wahlbenachrichtigung ist am Wahltag dem Wahlvorstand zur Prüfung der Wahlberechtigung vorzulegen. Haben Sie diese verlegt können Sie trotzdem wählen gehen. Es reicht, wenn Sie einen gültigen Personalausweis, Identitätsausweis oder Reisepass in Ihren Wahlraum mitbringen.

Wahlergebnis

Am Wahltag kann das vorläufige Wahlergebnis auf Gemeindeebene auf unserer Homepage eingesehen werden.

Ansprechpartner

Auskünfte zu Fragen des Wählerverzeichnisses oder der Anforderung von Briefwahlunterlagen erhalten Sie im Bürgerbüro Tel. 0451 2000-2335.

Grundsätzliche Fragen zur Wahl beantwortet Ihnen gerne Herr Dennis Wiese (dennis.wiese@bad-schwartau.de oder Tel. 0451 2000-2300)

Zusammen gegen Manipulation

Im Kontext der Europawahl ist unter anderem mit einer Zunahme ausländischer Desinformation in Deutschland zu rechnen. Desinformation sind falsche oder irreführende Information, die gezielt durch fremde Staaten verbreitet werden.
Auf der Webseite des Bundesministeriums des Innern und für Heimat sind das FAQ und eine Kurzfassung sowie weitere Informationen zu finden:


https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/schwerpunkte/DE/europawahl-2024/artikel-europawahl-2024-faq-artikel.html


FAQ und Onepager sind zudem jeweils auf Englisch und Französisch erhältlich:


https://www.bmi.bund.de/EN/topics/constitution/electoral-law/european-elections/protecting-european-elections/protecting-european-elections-node.html

Europawahl 2024 – alles, was es noch zu wissen gilt

Kontakt

Ordnungsamt
Amtsleiter
Markt 15
23611 Bad Schwartau

Telefon: 0451 2000-2300
Fax: 0451 2000 2020
E-Mail schreiben
Raum: E3

Telefon: 0451 2000-2335

Die Gleichstellungsstelle

Frauen und Männer sind doch bereits gleichberechtigt – oder doch nicht?

Zwischen erklärter Gleichberechtigung und gelebter Gleichbehandlung gibt es noch immer große Unterschiede. Dabei geht es letztendlich darum, dass Frauen und Männer gleichermaßen die gleichen fairen Chancen haben.