Zum Planfeststellungsverfahren für den Tunnelbau für die feste Fehmarnbeltquerung hat die Stadt Bad Schwartau gemeinsam mit anderen Städten im Kreis Ostholstein und dem Kreis Ostholstein eine Mustereinwendung erstellen lassen, die Sie für Ihre Stellungnahme nutzen können. Bitte beachten Sie, dass die Auslegung der Unterlagen am 05. Juni 2014 (siehe unten) und die Einwendungsfrist am 03. Juli 2014 endet. Die Mustereinwendung (als pdf- sowie als Worddatei) sowie eine Erläuterung dazu (als pdf-Datei) können Sie hier herunterladen:
- Handreichung zur Erläuterung (pdf)
- Mustereinwendung (pdf)
- Mustereinwendung (doc)
Hinweis: Es handelt sich hierbei um das Planfeststellungsverfahren für den Bau des Tunnels (Bereich zwischen der Insel Fehmarn und Dänemark). Das Planfeststellungsverfahren für die Hinterlandanbindung der festen Fehmarnbeltquerung hat noch nicht begonnen. Das Raumordnungsverfahren, welches eine Trasse für die Hniterlandanbindung empfiehlt, wurde im Mai 2014 abgeschlossen. Danach soll die Hinterlandanbindung durch Bad Schwartau führen. Das entsprechende Planfeststellungsverfahren für die Hinterlandanbindung ist noch nicht terminiert.