Fischereischein

Den Fischereischein, den Urlauberfischereischein und den Nachweis über die Entrichtung der Fischereiabgabe gibt es jetzt (nach Neuausstellung) als digitale Dokumente, Fischereischeine zusätzlich als Karten im praktischen Scheckkartenformat. Da der Fischereischein kein Passbild mehr enthalten wird, besteht ab sofort eine Mitführungspflicht für den Personalausweis (ab 16 Jahren).
Die alten Papier-Fischereischeine können ab sofort bei Ihrer örtlichen Ordnungsbehörde digitalisiert und in den o. g. digitalen Nachweis und die Karte umgetauscht werden.

Gebühren:

Bei der Entrichtung der Fischereiabgabe in der örtlichen Ordnungsbehörde oder in einer Außenstelle der Fischereiaufsicht fallen ab dem 01.01.2026 folgende Gebühren an:
  • 20,00 € Fischereiabgabemarke + einmalig pro Vorgang 8,00 € Verwaltungsgebühr.
  • Der neue Fischereischein im Scheckkartenformat kostet 30,00 €.
  • Der Urlauberfischereischein kostet 50,00 € für die Erstausstellung 30,00 € Euro für die einmalige Verlängerung.

Was benötigen Sie:

  • Für die Erteilung eines Fischereischeines ist die Vorlage einer Bescheinigung erforderlich, dass die Fischereiprüfung bestanden wurde. Der Fischereischeinlehrgang kann beim ASV Bad Schwartau absolviert werden.

Angelsportverein Bad Schwartau 1947 e. V.
Pariner Straße 2 g
23611 Bad Schwartau

Ansprechpartner:
Christopher Gregersen
Mobil: 0178 9320235
Internet: www.asv-bad-schwartau.de/

  • Der Fischereischein wird auf Lebenszeit ab dem 12. Lebensjahr erteilt.