Jetzt Einwendungen zum Planungsabschnitt! Bad Schwartau ist betroffen!
Einwendungen zum Planungsabschnitt Ratekau–Scharbeutz: Bad Schwartau ist betroffen!
Der Bauausschuss der Stadt Bad Schwartau hat die im Auftrag der Stadt erarbeiteten Einwendungen einstimmig beschlossen. Prof. Olaf Bischopink erläuterte die Inhalte und stellte klar: Jede Einwendung zählt!
📌 Wichtig: Auch wenn der Abschnitt „Ratekau–Scharbeutz“ heißt – Bad Schwartau ist direkt betroffen!
💬 Jede Bürgerin und jeder Bürger kann eine eigene Einwendung verfassen und einreichen.
👉 Hier finden Sie:
• Hintergrundinformationen
• eine Muster-Einwendung zum Download
• Hinweise zur korrekten Einreichung
📅 Frist beachten: Ihre Einwendung muss spätestens am 16.06.2025 bei der zuständigen Behörde eingegangen sein!
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🗓️ Bürgerinformation Kaltenhof hilft!
Am Mittwoch, 11.06.2025, unterstützt die BI Kaltenhof bei der Erstellung von Einwendungen, Gemeindezentrum Arche, Geibelstraße, 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
📍 Weitere Infos unter: www.bi-kaltenhof.de
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🔎 Ausblick:
Im August 2025 werden die Pläne für Bad Schwartau öffentlich ausgelegt. Dann wird endgültig klar, wie stark unsere Stadt betroffen ist.
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✅ Jetzt aktiv werden – Ihre Einwendung zählt!