Hintergrund
Mit dem Gebiet Cleverbrück wurde die Stadt Bad Schwartau zum 01. Oktober 2018 in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Am 18. März 2021 wurde in der Stadtverordnetenversammlung der Einleitungsbeschluss gemäß § 141 BauGB für die vorbereitenden Untersuchungen (VU) und dem integrierten Entwicklungskonzept (IEK) gefasst. Während der VU werden konkrete Handlungsbedarfe ermittelt. Im Ergebnis dieser Betrachtungen wird anschließend ein Fördergebiet definiert, in dem die städtebaulichen und funktionalen Missstände benannt und Maßnahmen für deren Beseitigung dargestellt werden. Die Ergebnisse, Handlungsbedarfe und Maßnahmen werden in einem städtebaulichen Entwicklungskonzept (IEK) zusammengetragen. Nachdem dieses auf Landesebene genehmigt und von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wird, bildet das Konzept eine Grundlage für die Umsetzung baulicher und sonstiger Maßnahmen im Fördergebiet für die kommenden Jahre. Nur so können Maßnahmen unter Inanspruchnahme von Fördermittel des Bund-Länder-Programms „Soziale Stadt“ umgesetzt werden. Die Erstellung von VU und IEK wurde im September 2021 vergeben an die Hamburger Planungsbüros TOLLERORT und cappel + kranzhoff.