Frage:

Warum befürchtet Bad Schwartau Nachteile durch die Planung des Lübeck-Abschnitts?


Antwort:

Die Planung des Lübeck-Abschnitts ist dem Schwartauer Abschnitts zeitlich voraus. Sie soll noch 2025 genehmigt werden. Heißt: Es könnten Tatsachen geschaffen werden – zu Ungunsten der Stadt. Beispiel Teerhofinsel: Der jetzige Bahnübergang fällt weg. Die Planung der Bahn sieht eine Ersatzstraße von der Warthestraße aus am Klärwerk vorbei vor. Nur dort wäre Platz für ein drittes Gleis. Weiteres Beispiel: Die Absenkung der Trasse für einen Sieben-Meter-Trog, wie ihn die Stadt statt der 3,20-Meter-Variante fordert, müsste bereits im Lübecker Abschnitt beginnen. Sie findet in der Planung für die Hansestadt aber keine Erwähnung.